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Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2007 entschieden, dass die Mischverwaltung der JobCenter verfassungswidrig ist. Das Verfassungsgericht hat der Politik bis zum 31.12.2010 zeit gelassen, das zu ändern. Leider ist den Politikern nichts anderes eingefallen, als die Verfassung zu ändern.
Seit Jahren berate ich Erwerbslose. Von denen die eigentlich die "Segnungen" der Reform erleben sollen, ist keiner froh darüber. Die Erwerbslosen, die zu mir in die Beratung kommen, wollen wieder von der Agentur für Arbeit betreut werden, weil sie hier die besser ausgebildeten Vermittler sehen. Früher in den Arbeitsämtern war die Behandlung menschlicher.
Die erwerbslosen wurden nicht entnervt, entrechtet und entwürdigt. So wie es jetzt der Fall ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik beauftragt, mehr Fantasie und Visionen bei der Neugestaltung einzusetzen, als das Grundgesetz zu ändern.
Hände weg vom Grundgesetz! Das ist die schlechteste Idee.
Als ich das mit Koch gelesen habe, habe ich nicht schlecht geguckt.
In diesem Fall ist er wirklich mal auf der "richtigen Seite".
Seine Reahbilitation dauert aber noch etwas... da muss schon mehr kommen!
Deutschlands ranghöchster Soldat, Generalinspekteur Breuer, weist Kritik Chinas an einer möglichen Durchquerung der Taiwanstraße zurück.
Kommentar Jobcenter: Ohne Hartz und Verstand
Die Union war drauf und dran, ein Kernstück der rot-grünen Arbeitsmarktreform zu demontieren.
Für die erste große politische Blamage im neuen Amt darf sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen bei den eigenen Parteifreunden bedanken. Nicht so sehr beim hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der diesmal gar nicht der Böse ist. Sondern bei Volker Kauder, dem Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag. Er hatte, gemeinsam mit seinem parlamentarischen Geschäftsführer Norbert Röttgen, im Vorjahr die Reform der Jobcenter verhindert, auf die sich Union und SPD im Grundsatz schon geeinigt hatten. Es war absehbar die letzte Möglichkeit, mit der verfassungsändernden Mehrheit der großen Koalition ein positives Kernstück der Hartz-IV-Reform zu retten, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand.
Die Fraktion hatte den Kompromiss seinerzeit aus einer Laune heraus verworfen. Aus dem Gefühl, man habe den Sozialdemokraten schon zu viele Zugeständnisse gemacht. Aus der Abneigung gegenüber dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, der die Neuregelung mit der SPD ausgehandelt hatte. Bemäntelt mit dem rechtspolitischen Argument, dass man sich über ein Verfassungsgerichtsurteil nicht einfach mit einer Änderung des Grundgesetzes hinwegsetzen dürfe.
Es war damals schon schwer einzusehen, warum die Prinzipientreue ausgerechnet an diesem Punkt erwachte. Gemischte Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sieht die Verfassung auf vielen Politikfeldern bereits vor, so sinnvoll wie bei der Betreuung der Arbeitslosen ist die Kompetenzvermischung fast nirgends. Mit beachtlichem Eifer und einem gewissen propagandistischen Erfolg macht sich die schwarz-gelbe Regierung an die Revision der rot-grünen Reformen, wobei nicht immer ganz klar ist, ob sie eigentlich rechts oder links daran vorbei will. Bei den Jobcentern war sie kurz davor, einfach mittendurch zu fahren. Wenn Koch das nun verhindert, dann muss man ihm diesmal wirklich dankbar sein.
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Kommentar von
Ralph Bollmann