Kommentar Jagd auf Nazi-Verbrecher: Mord verjährt nicht
Von Ladislaus Csizsik-Csatary geht keine Gefahr mehr aus, nein. Doch das heißt noch lange nicht, dass man ihn jetzt schonen muss.
H at es Sinn, Greise vor Gericht zu zerren, obwohl ihre Taten 70 Jahre zurückliegen? Wird nicht mit zweierlei Maß gemessen, wenn man heute Polizisten und Hilfskräfte verfolgt, obwohl die meisten, inzwischen längst verstorbenen Befehlsgeber einen geruhsamen Lebensabend in Freiheit genießen durften? Und ist bei den uralten mutmaßlichen Tätern eine Wiederholungsgefahr nicht vollständig auszuschließen?
Um mit Letzterem zu beginnen: Selbstverständlich geht von dem heute 97 Jahre alten Ladislaus Csizsik-Csatary in Budapest keine Gefahr mehr aus. Das einzig Gefährliche, was noch passieren kann, ist, dass er mit seinem Auto einen Verkehrsunfall verursacht. Und ja, natürlich ist es eine Ungerechtigkeit, wenn man die großen Täter vor Jahrzehnten hat laufen lassen, während man heute hinter den kleineren Befehlsempfängern her ist.
Jedoch: Die mehr als großzügige Behandlung von Nazi-Tätern, insbesondere durch die bundesdeutsche Justiz in der Vergangenheit, kann kein Grund dafür sein, mit diesem Fehler auch noch fortzufahren und mit ähnlicher Nachsicht die noch Lebenden zu behandeln.
ist Leiter des Ressorts taz.eins.
Es geht um Mord, und der verjährt aus gutem Grund nicht. Der große zeitliche Abstand zur Tat mag in einem Urteilsspruch Berücksichtigung finden, ein Grund, gar nicht erst einzuschreiten, ist dies keinesfalls. Was wäre das für eine Justiz, die danach vorginge, wie lange ein Mord zurückliegt? Die Täter bekämen einen Freispruch nicht aus Mangel an Beweisen, sondern wegen der Vielzahl von vergangen Jahren.
Der Schlussstrich würde all jene erfreuen, die den Tätern ideologisch nacheifern. Die überlebenden Opfer und ihre Nachfahren aber erhielten den Bescheid, dass sie mit dem Strafverfahren leider bis zum Jüngsten Gericht warten müssten.
Bei der Strafverfolgung mutmaßlicher Nazi-Verbrecher kommt ein verschärfender Aspekt hinzu: Bei den Taten handelt es sich nicht um Morde aus privaten Motiven, sondern um Akte der Staatsräson. Die Taten geschahen in höherem Auftrag. Es muss Aufgabe europäischer Politik und Justiz bleiben, die Täter unnachsichtig zu verfolgen, schon um Nachahmungen jeglicher Art so weit wie möglich zu verhindern. Denn die Täter von damals mögen heute ungefährlich sein. Die rassistische und antisemitische Politik aber, die hinter ihren Taten steht, ist leider immer noch aktuell.
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