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Kommentar Imame-ÜberwachungGeistliche zweiter Klasse

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Während christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden Ermittlungsbefugnissen der Polizei besonders geschützt werden, profitieren muslimische Geistliche davon nicht.

Der Skandal ist alt, aber für viele doch überraschend. Das Gespräch mit einem muslimischen Imam ist in Deutschland weit weniger geschützt als eine Unterredung mit einem katholischen Priester, evangelischen Pfarrer oder jüdischen Rabbi. Und die Diskriminierung wird immer relevanter: Während christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden Ermittlungsbefugnissen der Polizei besonders geschützt werden, profitieren muslimische Geistliche davon nicht.

Bild: taz

Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Der Grund ist ganz formal: Weil der Islam nicht als Kirche organisiert ist, hat er Schwierigkeiten, sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft anerkennen zu lassen. Und nur die Geistlichen von solchen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften werden in der Strafprozessordnung und ähnlichen Gesetzen nach herrschender Auslegung besonders geschützt.

Dieser Ansatz ist falsch. Der Schutz der Geistlichen dient schließlich nicht der Religionsgemeinschaft, sondern dem Gläubigen. Er soll in einem vertraulichen Gespräch sein Gewissen erleichtern können. Er soll sich in schwierigen Lebenslagen Rat holen können in der Gewissheit, dass von diesem Gespräch außer dem Geistlichen niemand etwas mitbekommt. Diese Vertrauensbeziehung der Gläubigen zu ihren Geistlichen ist durch das Grundgesetz geschützt. Die Religionsfreiheit gilt für alle Gläubigen, ganz unabhängig von der staatlichen Anerkennung ihrer Strukturen.

Dem steht auch nicht entgegen, dass es im Islam keine Beichte mit Vergebung der Sünden gibt. Die Strafprozessordnung nimmt bewusst nicht auf bestimmte kirchliche Formen Bezug, sondern erfasst alle Arten des seelsorgerischen Gesprächs.

Außerdem können Geistliche, die selbst Kriminelle oder Terroristen sind, durchaus überwacht werden. Wenn sie in Straftaten verstrickt sind, gilt kein Überwachungsschutz. Dieser dient nur dem Gläubigen, der im Gespräch mit dem Seelsorger eben auch offen über möglicherweise strafbares Handeln sprechen können muss.

Der Gesetzgeber sollte deshalb schleunigst klarstellen, dass die Polizei Gespräche mit Imamen ebenso zu respektieren hat wie die mit christlichen Pfarrern. CHRISTIAN RATH

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • EM
    Eugen Müller

    Das ist doch ein kompletter Quatsch. Imama haben nicht annähernd eine gleiche Ausbildung usw. Man sollte sich mit dem Thema mal beschäftigen-wenn man solche Artikel verbreiten darf. Aber die Unkenntnis unserer christlichen Traditionen und Institutionen ist ja mittlerweile himmelschreiend.

    Schön das man jetzt den Islam hereinholt, nachdem man auch in den Medien das Christentum rausgeworfen hat. Da freue ich mich schon, auf die friedliche islamische Ordnung !

    Grüße

  • B
    Bert

    "Der Gott ist gut, die Göttin ist der Teufel" - so ähnlich denken viele sog. Religionen, die insofern vom geistigen Anfangsgrund her diskriminierend und verfassungsfeindlich sind. Solche Ideologien sollten allesamt vom Verfassungsschutz überwacht werden, denn fast immer ist es derartige einseitge Religion, die Unfrieden stiftet und fanatisch macht. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wieso diskriminierende Ideologien sich breit machen dürfen und z.T. sogar staatlich gefördert werden.

  • DL
    David Lennier

    Jegliche Geistliche auch nicht anerkannter Kirchen zu schützen hieße, nicht mehr gegen Scientology vorgehen zu können. Meine Wohnung währe auch tabu, schließlich kann ich in Windeseile ein "Pastafarian"-Prediger werden - und was wäre, wenn der Staat mithört, wie ein Gläubiger Bologneserezepte mit mir diskutiert?!?

     

    Nein, wenn nicht anerkannte Religionen Schutz genießen kann sich jedert zum Priester seiner nicht anerkannten Privatreligion machen. Das kann es auch nicht sein. Merke: Wer ein Gesetz erlässt sollte es nicht nur so formuliren, dass es das erreicht, was es erreichenh soll, er muss es auch so formulieren, dass es das nicht erreichen *kann*, was es nicht erreichen soll.

  • TB
    thomas bode

    dass gerade in der taz, die ich für eher säkular halten würde, für besonderen schutz religiöser gespräche plädiert wird, überrascht mich. angesichts des irrationalen charakters der monotheistischen religionen und des unter anderem daraus resultierenden gewaltpotentials ist dieser erhöhte schutz in unserer gesellschaft nicht gerade sinnvoll. das christentum ist ja zumindest in europa domestiziert. die unerlässliche rolle von religiösen gutachtern bei islamischem terrorismus macht diesen schutz aber wirklich absurd.

  • BG
    Boris Gross

    Warum sollen die Christlichen nicht überwacht werden wenn sie Mist gebaut haben? Alle Menschen sind gleich.