Kommentar Glücksspielautomaten: Rösler spielt nicht mit
Spielhallen müssen gesetzlich zur Prävention von Spielsucht gezwungen werden. Dass das funktioniert, zeigen die Spielbanken und das Beispiel Russland.
D er Vorschlag der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans (FDP) geht in die richtige Richtung: Sie will den Betreibern von bundesweit 10.000 Spielhallen strengere Auflagen machen. Sie sollen gesetzlich zur Prävention von Spielsucht gezwungen werden und spielsuchtgefährdete Personen sperren. Dass das funktionieren kann, zeigen die Spielbanken, an denen nicht an Automaten gezockt, sondern Roulette oder Poker gespielt wird: Seit 2008 müssen sie laut Glücksspielstaatsvertrag Spielerschutzbeauftragte einstellen.
Automatenspiel ist davon bisher ausgenommen. Begründung: Anders als Poker oder Blackjack gilt das Spiel an Geldgewinnautomaten nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsübung. Verstehen kann man das nur nach ein paar Bier.
Außerdem will Dyckmans Spielautomaten in Kneipen, an Tankstellen und in Einkaufszentren, wo Jugendliche den Einstieg in die Droge Glücksspiel finden, abmontieren lassen. Auch das kann funktionieren, wie das Beispiel Russland zeigt. Seit die Automaten dort verboten sind, drängen nun russische Investoren auf den unregulierten deutschen Markt.
Deutschlands Glücksspielhauptstadt Berlin hat vier staatlich konzessionierte Spielbankfilialen, aber rund 500 Spielhallen und 10.000 Spielautomaten. Berlin versucht mit dem bundesweit ersten Spielhallengesetz den Wildwuchs, der ehemalige Einkaufsstraßen in sozial gefährdeten Quartieren in Spielhallenstraßen verwandelt hat, einzudämmen.
Die Möglichkeiten auf Landesebene sind aber begrenzt. Der Bund ist gefragt. Dass Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die Position der Drogenschutzbeauftragten als ihre Privatmeinung abtut und keinen Handlungsbedarf sieht, zeigt, dass er sich mit dem Thema Spielsucht noch nicht beschäftigt hat.
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