Neue Gesetze für Glücksspielbetriebe: Game Over

Die Länder wollen die Regeln für private Spielhallen verschärfen. Doch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle glaubt unbeirrt an freiwillige Selbstverpflichtung.

Füchtet sich vor Gewinneinbußen: Marktführer Paul Gauselmann mit einem Merkur-Spielautomat. Bild: dapd

KIEL taz | Sie heißen "Dragons Treasure" oder "Fruitinator" - Spielautomaten, deren blinkende Lichter schnelle Gewinne versprechen. Je nachdem, ob die Geräte in staatlichen Spielbanken, Kneipen oder privaten "Spielotheken" stehen, gelten verschiedene Gesetze. Die Bundesländer beraten nun, ob sie im neuen Glücksspielstaatsvertrag strengere Auflagen für Automaten in den rund 10.000 privaten Spielhallen einführen.

So könnte verboten werden, unter einem Dach mehrere Glücksspielformen - Automaten, Karten, Roulette - anzubieten. Auch Mehrfachkonzessionen sollen verfallen: Bisher dürfen Spielhallen höchstens zwölf Automaten aufstellen. Diese Regelung wurde häufig umgangen, indem die Betreiber mehrere Konzessionen an einem Standort bündelten. Damit soll künftig Schluss sein. Sperrzeiten sollen zudem verhindern, dass rund um die Uhr gespielt werden kann. Auch geringere Höchstverluste und -gewinne stehen im Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag.

Das alles könnte die Spielgeräte unattraktiver machen. Spielhallenbetreiber, allen voran Marktführer Paul Gauselmann von "Merkur", schlagen Alarm. Sie sprechen von "Kahlschlag" und "Arbeitsplatzverlusten".

"Aus unserer Sicht sind die Regeln zu begrüßen", sagte hingegen Armin Koeppe von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Ob die Länder zum Schutz der Spieler oder auch aus Eigeninteresse handeln, kann er nicht sagen: "Das ist ein Milliardenmarkt, an dem viele Interesse haben." Die Gewinne der staatlichen Spielbanken sanken in den vergangenen Jahren. Werden die Privaten gesetzlich gestutzt, könnten Spieler in die Staats-"Casinos" zurückkehren. "Dass es eine Verschärfung geben wird, halte ich für wahrscheinlich. Aber es gibt immer Stellschrauben, an denen die Branche zu ihren Gunsten drehen kann", gibt Koeppe jedoch zu bedenken.

In die Debatte der Länder hat sich auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) eingeschaltet. Er setzt auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Branche. So sollten "Entschädigungsansprüche und nachteilige Auswirkungen auf deutsche Hersteller" verhindert werden, heißt es in einem Schreiben des Staatssekretärs Bernhard Heitzer.

Auffällig sei, dass von Entwurf zu Entwurf weniger vom Spielerschutz die Rede sei, sagte Koeppe. So sollten anfangs in einem Fachbeirat Experten für Suchtbekämpfung versammelt sein, zuletzt war nur von Spiel-Fachleuten die Rede - das könnten auch Betreiber sein.

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