Kommentar Gleichstellung: Das Geistergesetz
Die Frage ist, ob Kanzlerin Merkel das Quotengesetz so wichtig findet, dass sie eine Lösung sucht - oder ob sie es gegen die Wand fahren lässt. Dann wäre der Spuk bald vorüber.
E s ist ein Politikstil der höchsten Not. Das Bundesfrauenministerium steckt mit seinem Flexiquotengesetz für die Wirtschaft in der Klemme, weil die FDP es blockiert. Statt es also in den Ministerien und Gremien zu beraten, werden Teile des Entwurfs an die Presse lanciert. Und das an dem Tag, an dem der Bundestag über ein Quotengesetz der Grünen debattiert.
Schröders Entwurf ist ein Geistergesetz in mehrfacher Hinsicht. Zum einen debattierte das Parlament Freitag über Quotengesetze, ohne dass der wichtigste Entwurf, der der Regierung, dabei ist - denn er ist ja offiziell noch nicht vorgelegt.
Zum anderen wirken die Auszüge des Entwurfs, die bekannt sind, etwas geisterhaft, weil sie der Privatwirtschaft eine selbstgewählte flexible Quote von minimal einer einzigen Frau in jedem Führungsgremium vorschreiben. Wirksame Sanktionen scheinen auch nicht vorgesehen.
Drittens geistert in dem Konvolut auch eine Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes herum, die so aussieht, als sollten die Gleichstellungsbeauftragten gleich mit abgeschafft werden. Das Ministerium verweigert jede Erläuterung. Das Ganze wirkt extrem hilflos.
Die grundsätzliche Frage ist seit Monaten, ob man der FDP die Flexiquote abhandeln kann. An den Inhalten des Gesetzes kann das kaum liegen: Unternehmen geben sich selbst eine Quote, eine einzige Frau reicht. Da auch noch die geplanten Sanktionen außerordentlich zahm sind, kann die FDP eigentlich kaum noch von "aggressiver Zwangsquote" reden.
Es ginge ihr, der FDP, um das Symbolische: "Regulierung der Wirtschaft? Nicht mit uns." Ein weiteres kaum lösbares Dilemma für die Koalition. Die Frage ist, ob Kanzlerin Merkel das Gesetz so wichtig findet, dass sie es in eine Paketlösung einbezieht - oder ob sie es gegen die Wand fahren lässt. Dann wäre der Spuk bald vorüber.
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