„Viel gefährlicher ist es, wenn Lobbygruppen in letzter Sekunde noch Änderungen an einzelnen Paragrafen durchdrücken.“ Schreibt Herr Rath.
Doch wie ist es mit den Kanzleien, die zuerst den Verursachern oder zumindest den Nutznießern der Finanzkrise halfen und nun den Staat bei der Beseitigung der Folgen unterstützen? Die nicht nur einzelne sondern gleich alle Paragraphen formulieren.
Hier einige Beispiele:
„Das "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes", das soeben im Entwurf für Furore sorgt, hat er komplett von der britischen Großkanzlei Linklaters ausarbeiten lassen. Linklaters ist eine globale Lawfirm, eine Rechtsfabrik mit 2400 Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit Dependancen in Deutschland. Im vergangen Jahr hat Linklaters die Großkanzlei Sullivan & Cromwell an der Spitze der Weltrangliste der Fusionsberater abgelöst. Linklaters' Anwälte waren an den größten Deals der Firmenwelt beteiligt. Weil die Zeit dieser Deals vorbei ist, beschäftigt sich die Großkanzlei jetzt mit den Folgen dieser Deals: Jetzt ist sie groß im Insolvenzgeschäft - so groß, dass sich der Wirtschaftsminister von ihr einen fertigen Gesetzentwurf schreiben lässt; es handelt sich nicht nur, wie ursprünglich verlautbart, um eine "Mitarbeit" der Kanzlei.“
(sueddeutsche.de vom 07.08.2009)
„Im März hatte sie (die Bundesregierung) eingeräumt, der Gesetzentwurf zur möglichen Enteignung der Aktionäre der fast bankrotten Hypo Real Estate (HRE) sei im Auftrag des Bundesfinanzministeriums von der Anwaltskanzlei Freshfields ausgearbeitet worden, die 2007 die HRE bei der Übernahme der Depfa Bank beraten hatte.“
(fr-online.de vom 12,08.2009)
„Den Hauptaktionär der HRE hatte die Kanzlei Hengeler Mueller bei seinem Einstieg beraten, Monate später war sie vom Bundesinnenministerium beauftragt worden, am Gesetz über seinen Ausstieg mitzuwirken.“
(fr-online.de vom 12,08.2009)
„Auf die Expertise der Kanzlei White & Case mochte das Ministerium nicht verzichten, als das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert werden sollte. Diese Sozietät vertritt sonst vor allem Banken und Fonds gegenüber Aufsichtsbehörden.“
(fr-online.de vom 12,08.2009)
Nochmal zum "Gesetz zur Ergänzung des Kreditwesengesetzes":
„Entschlossener als Guttenberg hat aber noch kein Minister demonstriert, dass Parlament und Regierung ihre Gesetzgebungskompetenz mangels sachverständiger Mitarbeiter offenbar nicht aus eigener Kraft ausfüllen können....
...Der Minister begründete die Ausschaltung seiner Leute mit Dringlichkeit. Vermutlich hat ihm - mangels Kompetenz - kein Ministerialer verraten, dass das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann.“
(fr-online.de vom 12,08.2009)
Nichts gegen externen Verstand, doch was machen eigentlich die gutbezahlten Mitarbeiter der Ministerien? Das die Ministerinnen und Minister in den wenigsten Fällen einen Beruf haben der für ihr Amt notwendig wäre, daran haben wir uns inzwischen gewöhnt. Bei den Staatssekretären und sonstigen Beauftragten kommt auch das Parteibuch vor der Kompetenz. Doch was ist mit den restlichen Beamten und Angestellten? Das sind doch einige tausend Menschen die doch nicht nur Akten durch die Gegend tragen. Hier sollten doch einige intelligente Menschen darunter sein die auch noch Gesetze ausarbeiten können.
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