Kommentar Gericht räumt NPD Tagungsrecht ein: Alles muss man selber machen
Rechtsextremen Parteien darf nicht mit Tricks das Recht genommne werden in landeseigenen Räumen zu tagen. Das ist nicht schön, aber am Ende besser als ein repressiver Staat.
Hm. Die NPD darf also nahezu ungehindert über Räume des Landes verfügen. Sie darf dort Parteitage abhalten und ihren unerträglichen Mist vom Stapel lassen. Sie darf ihren nationalistischen Stumpfsinn verbreiten. Sie darf ausländerfeindliche Programme beschließen. Gegen alles stänkern, was in den Augen der Rechtsextremen zu fremd ist. Und der Staat muss der Nazipartei auch noch die Räume dafür zur Verfügung stellen. Schön ist das nicht. Im Gegenteil: Es ist zum Kotzen.
Genau deshalb hätte man sich für diesen speziellen Fall tatsächlich mal einen starken Staat gewünscht. Einen Staat, der es mit einer geschickt formulierten antifaschistischen Mietklausel schafft, den braunen Mist aus den landeseigenen Gebäuden rauszuhalten, ohne das für einen demokratischen Staat unerlässliche Gleichbehandlungsgebot zu verletzen. Einen Staat, der ein bisschen repressiv ist. Gegen Nazis. Und für die Bequemlichkeit aller anderen. Diesen Wünschen hat das Verwaltungsgericht nun mit seinem Urteil gehörig einen Riegel vorgeschoben. Gleichbehandlung heißt wieder Gleichbehandlung, da darf es keine Tricks geben. Stimmt ja. Schon wegen der Freiheit, die immer auch die Freiheit des Andersdenkenden und so weiter. Allein: Es bleibt zum Kotzen.
Doch am Ende ist es gut, dass der Staat es seinen Bürgern überlässt, welchen Unsinn sie vertreten. Was sie zum Kotzen finden. Und was nicht. Denn nur wer freiwillig zu einer Ansicht kommt, kann diese auch mit Vehemenz vertreten. Zum Beispiel am Samstag vorm Rathaus Schöneberg. Drinnen darf die antiislamische Partei "Pro Deutschland" ihren Bundesparteitag abhalten. Zu Recht. Aber draußen darf man dagegen protestieren.
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