NPD klagt gegen Mietklausel: Antifaschismus ungültig

Die NPD darf in staatlichen Gebäuden ihren Rassismus verbreiten. Die Berliner Bezirke, die das verbieten wollten, sind vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

Bleibt erlaubt: Protest gegen den NPD-Bundesparteitag in Reinickendorf am 4. April 2009 Bild: Reuters

BERLIN taz | Die NPD hat auf ganzer Linie gewonnen: Wenn sie einen Parteitag in dem Räumen eines Bezirks abhält, dürfen ihr rassistische, antisemitische und undemokratische Äußerungen nicht vom Bezirk verboten werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag in erster Instanz.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, ist die "antifaschistische Mietklausel", die die Mobile Beratungsstelle gegen Rassismus ausgearbeitet hatte, gescheitert. Die Klausel wird nach einem Beschluss des Rates der Bezirksbürgermeister von Anfang des Jahres flächendeckend in Berlin eingesetzt.

Parteien haben durch ihre Stellung im Grundgesetz einen privilegierten Status. Daraus ergibt sich: Solange eine Partei nicht vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, darf sie vom Staat nicht benachteiligt werden. Um dieses Verbot zu umgehen, stellen die Bezirke inzwischen zusätzliche Bedingungen: Man dürfe sich in den Räumen weder rassistisch noch antidemokratisch oder antisemitisch äußern.

Formal müssen alle Parteien diese Klauseln unterschreiben, tatsächlich geht es allein darum, die NPD und ähnliche Gruppierungen aus den Räumen rauszuhalten. Die Klauseln wurden der NPD auch vorgelegt, als sie einen Saal im Rathaus Reinickendorf für ihren Bundesparteitag im April 2009 mietete. Die Partei klagte, am Freitag kam es zur Verhandlung vor Gericht und zur Entscheidung.

Die Richter urteilten: Wegen des Gebotes der Gleichbehandlung der Parteien habe die NPD einen Rechtsanspruch darauf, Räume des Bezirks zu benutzen. Dieser Rechtsanspruch dürfe von der Behörde nicht durch zusätzliche Bedingungen eingeschränkt oder ausgehöhlt werden. Schon aus diesem Grund sei die Klausel also unzulässig.

Aber auch inhaltlich wies das Gericht die Klausel zurück. "Das Parteienprivileg reicht sehr weit, die Grenze sind die Strafgesetze", sagte die Vorsitzende Richterin Erna Xalter. Äußerungen könnten nur dann untersagt werden, wenn sie auch strafbar sind. Das rechtfertige aber noch nicht, den Saal zu räumen, denn nicht jede Straftat eines NPD-Mitgliedes könne der Partei zugerechnet werden.

Xalter zog einen Vergleich: "Wenn sich beim Fasching zwei auf die Nase schlagen, dann wird nicht die Veranstaltung untersagt." Das Fazit des Gerichts: Der Bezirk Reinickendorf habe mit seinen inhaltlichen Vorgaben das Parteienprivileg des Grundgesetzes missachtet. Die selbsternannten Verfassungsschützer haben also selbst die Verfassung gebrochen.

Es gibt trotzdem einen Weg, die NPD draußen zu halten: Ein Bezirk könnte seine Räume auch an gar keine Partei mehr geben - auch so würden alle gleich behandelt. Doch dann müssten auch die großen Parteien Veranstaltungsräume bezahlen, anstatt kostenlos die staatlichen Räume zu bekommen. Das Geld wollen die Parteien aber lieber sparen, und so wird es wohl weiter bei formalen Tricksereien bleiben.

So schlägt etwa Bianca Klose von der Mobilen Beratungsstelle gegen Rechtsextremismus im taz-Interview vor (siehe unten), die antifaschistischen Klauseln im Mietvertrag zu verankern, anstatt sie dem Überlassungsbescheid für die Räume beizufügen. Für die Klage dagegen wäre nicht das Verwaltungsgericht zuständig, sondern ein normales Zivilgericht - und bis auch dort die Klauseln für rechtswidrig erklärt werden, vergingen wieder ein paar Jahre.

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