Kommentar Geplantes WLAN-Gesetz : Unklar und widersprüchlich
Der Gesetzentwurf zu freien WLAN-Netzen löst die Probleme nicht. Im Gegenteil konterkariert er das Ziel, mehr Hotspots zu erreichen.
D ie Argumente, mit denen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sein geplantes Gesetz begründet, stimmen: In Deutschland gibt es viel zu wenig Hotspots, um kostenlos und unbürokratisch ins Internet zu gelangen.
Denn bisher gehen Anbieter solcher WLAN-Zugänge das Risiko ein, für mögliche Rechtsverstöße der Nutzer verantwortlich gemacht zu werden. Eine Neuregelung, da hat der SPD-Chef völlig recht, ist darum dringend notwendig.
Doch leider löst der nun vorgelegte Gesetzentwurf die Probleme nicht wirklich. Zwar stellt er geschäftsmäßige Anbieter, bei denen Gerichte zuletzt ohnehin eine Haftung für Aktivitäten ihrer Nutzer bestritten haben, nun endlich auch offiziell davon frei. Doch im Gegenzug werden neue Hürden gebaut.
So müssen Anbieter ihren WLAN-Zugang verschlüsseln, was einer problemlosen öffentlichen Nutzung widerspricht. Und die Nutzer sollen auf einer speziellen Startseite zunächst erklären, dass sie nichts Illegales tun werden.
Diese Regeln sind unsinnig: Einerseits wird sich dadurch natürlich kein Straftäter aufhalten lassen. Andererseits bedeuten sie aber für die Anbieter einen zusätzlichen technischen Aufwand, der das Ziel konterkariert, mehr kostenlose Hotspots zu erreichen.
Noch verwirrender ist die Lage für Privatpersonen, die ihren Internetzugang teilen wollen. Sie müssen Nutzer namentlich erfassen, doch was mit diesen Daten dann geschieht, bleibt unklar. Und ob Freifunk-Initiativen, die private Hotspots in organisierter Form, aber ohne Gewinnabsicht zur Nutzung anbieten, als private oder gewerbsmäßige Anbieter eingestuft werden, bleibt ebenfalls offen.
Insgesamt macht der Gesetzentwurf die Situation darum nicht einfacher und sicherer, sondern bewirkt teilweise das Gegenteil. Auf den Bundestag wartet darum noch viel Arbeit.
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