Kommentar Gefahrengebiete: Den Bogen überspannt
Gefahrengebiete sind ein faktisches Konstrukt eines "Notstands- und Ausnahmerechts", bei dem der Polizei Tür und Tor für Willkür geöffnet wurde. Die Klage ist längst überfällig.
D as längst Überfällige ist getan: Eine Bewohnerin des Hamburger Schanzenviertels hat Klage gegen den Passus "Gefahrengebiete" im Hamburger Polizeigesetz eingereicht. Das Gesetz, das vom CDU-Senat 2005 als "das schärfste Polizeigesetz der Republik" gefeiert wurde, wurde schon damals von der Opposition als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft. Denn Gefahrengebiete sind ein faktisches Konstrukt eines "Notstands- und Ausnahmerechts", bei dem der Polizei Tür und Tor für Willkür geöffnet wurde.
Dass das keine bloßen Hirngespinste sind, zeigen die Vorfälle um den 1. Mai im Schanzenviertel. Da sind die Bewohner eines ganzen Wohnquartiers unter Generalverdacht gestellt worden, dass von ihnen erhebliche Straftaten ausgehen könnten, weil sie vom Erscheinungsbild dem linken Spektrum zugeordnet werden könnten. Einige Anwohner sind sogar durch Aufenthaltsverbote mit Hausarrest belegt worden. Am 1. Mai herrschte de facto stundenlang eine Ausgangsperre. Was lassen sich die Polizeistrategen noch einfallen? Nacktscanner an den Zugängen zum nächsten Schanzenfest und die vorherige Kontrollen aller Flohmarktstände?
Die Polizei gab vor, Krawalle verhindern zu wollen. Aber dabei sind am 1. Mai die demokratischen Grundrechte auf der Strecke geblieben. Es bleibt die berechtigte Hoffnung, dass die Verwaltungsrichter die Polizeistrategen nun nachhaltig in ihre Schranken weisen.
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