Kommentar Fusion BKA und Bundespolizei: Angst vor der Versetzung

Der Protest gegen die geplante Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei ist in sich widersprüchlich. Ein Frage bleibt: Wie kann man die Apparate so in Unruhe stürzen?

Die geplante Fusion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei hat viele Kritiker. Doch der Protest ist oft in sich widersprüchlich. Während aufgeregte Leitartikler vor einem supermächtigen deutschen FBI warnen, warnen Wiesbadener BKA-Mitarbeiter vor einer Entmachtung ihrer Behörde. Wie passt das zusammen?

Ziel der Fusion ist der effizientere und flexiblere Einsatz von Personal und Einrichtungen. Ein Beispiel: Während das BKA bisher nur wenige eigene Observationstrupps zur Verfügung hat, kann es künftig auch auf das riesige Personalreservoir der Bundespolizei mit ihren 41.000 Beschäftigen zurückgreifen.

Die Organisationsreform stärkt also das BKA, auch wenn es dann nicht mehr so heißt. Schließlich werden die Terrorbekämpfer auch in der neuen großen Bundespolizei das Sagen haben und sich im Konfliktfall gegen die Interessen von Bahnpolizei und Grenzschutz durchsetzen können.

Was die BKA-Beschäftigten umtreibt, ist die Gefahr, künftig häufiger versetzt zu werden. Daran ist schon 2003 der geplante Umzug des BKA von Wiesbaden nach Berlin gescheitert. Verständliche private Sorgen, aber keine Staatsaffäre.

Möglicherweise wird die neue BKA-Bundespolizei weniger Zusammenarbeit mit den Ländern suchen, weniger gemeinsame Ermittlungsgruppen einrichten. Aber auch das wären nur Verschiebungen im Detail, solange die Zuständigkeit des BKA inhaltlich begrenzt bleibt. Und etwas mehr Polizeizentralisierung macht bei überregionalen Phänomenen wie dem islamistischen Terror durchaus Sinn.

Eine Frage aber bleibt: Wie kann man mitten in einer nach offiziellen Angaben sehr angespannten Sicherheitssituation die Apparate so in Unruhe stürzen? Ist die Terrorgefahr für solche Experimente vielleicht nicht doch zu groß?

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.