Kommentar Funkzellenabfrage: Zur Ermittlung von Serientätern

Die Funkzellenabfrage eignet sich gut, um Straftatserien aufzuklären. Die Verhältnismäßigkeit muss geprüft werden, aber es gibt keinen offensichtlichen Rechtsbruch.

Nicht jede Funkzellenabfrage ist ein Skandal. Die derzeitige Aufregung in Berlin verwundert daher etwas. Vor allem kann man der Polizei nicht vorwerfen, dass sie bei der Suche nach Autozündlern die Daten von Unbeteiligten erfasst hätte. Denn eine Funkzellenabfrage, die Daten ausschließlich von Verdächtigen erfasst, ist kaum vorstellbar.

Bei einer Funkzellenabfrage (FZA) fragt die Polizei die Mobilfunkfirmen, wer in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit mit dem Handy telefoniert hat. Die Methode eignet sich besonders gut, um Serien von Straftaten aufzuklären. Wenn bei zehn Bankrauben an unterschiedlichen Orten jedes Mal dasselbe Handy geortet wird, dann hat man einen Verdächtigen, den man näher überprüfen kann.

Es ist daher nicht abwegig, dass die Polizei versucht, auch die Serie von Autobrandstiftungen auf diese Weise aufzuklären. Man wird auf diesem Wege zwar nur unvorsichtige Zündler erwischen, aber die bisher ermittelten Täter waren auch keine Profis.

Ein offensichtlicher Rechtsbruch liegt jedenfalls nicht vor. Die Funkzellenabfrage ist gesetzlich erlaubt, auch zur Aufklärung von Brandstiftungen. Natürlich muss jeweils geprüft werden, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Dagegen spricht aber nicht, dass bei einer FZA auch die Daten von (vielen) Unbeteiligten erfasst werden, denn das liegt in der Natur der Sache.

Unverhältnismäßig ist eine Funkzellenabfrage, wenn, wie vor einem Jahr in Dresden, der Mobilfunkverkehr fast der gesamten Innenstadt über Stunden hinweg ausgewertet wird. Und vor allem wenn dabei die Handydaten von Demonstranten, Gegendemonstranten und berichtenden Journalisten erfasst werden. Wer aber jede FZA skandalisiert, wird am Ende den echten Skandal nicht mehr erkennen können.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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