Kommentar Eigenes Bankkonto: Das Ende des Teufelskreises
Die Selbstverpflichtung der Banken für das Recht auf ein eigenes Konto war ein Täuschungsmanöver, sie hat nicht gegriffen. Es wird Zeit, dass dies gesetzlich geregelt wird.
E s beginnt häufig mit einem finanziellen Engpass – und endet in einem Teufelkreis. Ein kleiner Kredit, der nicht abbezahlt wird, reicht, und die Bank kündigt das Konto.
Dann: ein negativer Schufa-Eintrag, Ablehnung bei der nächsten Bank. Miete, Strom, Telefonrechnung – wie zahlen? Bar? Oder mit einer Überweisung ohne eigenes Konto, für die die Banken richtig abkassieren?
Nachdem die Branche in Deutschland jahrzehntelang erfolgreich darin war, eine gesetzliche Regelung für das Recht auf ein Konto mit einer vagen und nicht erfüllten Selbstverpflichtung zu verhindern, ist es gut, dass nun die EU-Kommission eingreift. Und das Recht auf ein Konto festschreiben will.
Denn so problematisch die Geschäftspolitik vieler Banken ist: Wem ein Konto verweigert wird, für den wird das Leben meist kompliziert und teuer. Betroffene nutzen daher häufig Konten von Bekannten. 9 Prozent der Kontolosen in Deutschland helfen sich laut EU-Kommission mit diesem Trick.
ist Redakteurin im Wirtschaftsressort der taz.
Natürlich kommt es auf die Details an: Was ist mit den überhöhten Gebühren, die oft zur Abschreckung bei Guthabenkonten verlangt werden? Werden letztlich alle Banken zu dem neuen Basiskonto verpflichtet oder reicht – wie es die Kommission derzeit vorsieht – eine pro Mitgliedstaat?
Und was passiert mit Kunden, die von dieser Bank unrechtmäßig gekündigt werden? Bleiben die bis zu einem Gerichtsurteil doch unfreiwillig kontolos? Wenn es den federführenden Kommissaren ernst ist, müssen sie auch solche Fragen klar regeln.
Und wenn das Recht auf ein Konto dann unter Dach und Fach ist, könnte sich die EU-Kommission einem weiteren Problem der Bankenbranche zuwenden, bei dem vor allem finanziell Schwache unverhältnismäßig belastet werden: den völlig überhöhten Dispozinsen.
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