Kommentar Ehec-Jagd: Keime, Krisen, Konsequenzen
Mit einer Superbehörde wäre die Jagd nach den Ehec-Keimen viel effektiver, sagen Kritiker. Dabei gab es die schon einmal. Sie wurde zerschlagen - wegen vieler Super-Skandale.
E in paar Schuldige für die Ehec-Epidemie scheinen jetzt ausgemacht zu sein: die Gesundheitspolitiker und die beamteten Gesundheitswächter beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen dafür verantwortlich sein, dass die Epidemie noch nicht eingedämmt ist. Am Pranger steht auch - wieder einmal - das föderal aufgebaute Krisenmanagement. Abhängig von der eigenen Interessenlage kommen dann von den Kritikern sehr unterschiedliche Vorwürfe.
Warum liegt das Krisenmanagement nicht in den Händen eines Instituts? Warum gibt es neben der Bundesbehörde RKI noch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und - um das Kompetenzwirrwarr komplett zu machen - auch noch ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)? Warum werden dieses drei Oberbehörden nicht in eine einzige, schlagkräftige Institution zusammengefasst?
Diese Fragen sind jetzt immer lauter zu hören. Eine Antwort darauf gibt es jedoch bereits. Denn wir hatten eine solche Superbehörde schon einmal: das Bundesgesundheitsamt (BGA), das nach einer Reihe von Skandalen 1994 aufgelöst wurde. Zuletzt war es der Skandal mit HIV-verseuchten Blutpräparaten, der dem BGA ein Ende bereitete.
Die drei Bundesbehörden und die Arzneimittelbehörde in Bonn sind die Nachfolgeinstitutionen. Die Aufteilung mit unterschiedlichen Kompetenzen erfolgte unter anderem auch, damit eine gegenseitige Kontrolle stattfinden kann. Beim damaligen BGA fehlte dieser Gegenpart, sodass so manches Problem erst einmal in der Schublade verschwand. Der HIV-Skandal war nur einer davon.
Bevor jetzt vorschnell gefordert wird, wieder eine Superbehörde zu schaffen, sollte doch erst einmal eine eingehende Analyse über die Schwachstellen des Krisenmanagements abgewartet werden.
Aber vor allem muss der Vorwurf, die Warnungen aus Hamburg und vom RKI seien verfrüht gewesen, weil nur Hinweise auf eine mögliche Infektionsquelle vorlagen, energisch zurückgewiesen werden. Die schnelle Warnung vor den Gurken, Tomaten und Salatköpfen aus Niedersachsen und zum Schluss vor den Keimlingen war das einzig Richtige.
Dazu gehört auch, dass es einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Ehec-Warnungen nicht geben darf. Finanzielle Hilfen für in Not geratene Landwirte? Ja, selbstverständlich! Aber kein Schadensersatz, denn dann würde es künftig nur noch sehr selten eine Verzehrwarnung geben. Für viele Menschen wäre das tödlich.
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