piwik no script img

Kommentar EU-DatenschutzverordnungDer Buhmann aus Brüssel hat recht

Ruth Reichstein
Kommentar von Ruth Reichstein

Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen EU-Datenschutzverordnung. Es hat seine Berechtigung – auch wenn es aus Brüssel kommt.

Das böse EU-Parlament? Nicht immer – und dafür braucht es noch nicht einmal ein großes Neon-Herz am Gebäude. Bild: dpa

D ie Europäische Union ist immer der Buhmann. Die Gesetze aus Brüssel bedrohen, so lautet ein beliebtes Argument in Berlin, die bewährten deutschen Standards, die doch über denen der Nachbarländer liegen. Die EU soll sich nicht einmischen.

Bei Gurkenkrümmung oder Verpackungsgrößen mag das vielleicht richtig sein. Im Falle der geplanten europäischen Datenschutzverordnung ist es aber grundfalsch. Der Vorschlag der EU-Kommission, der nun im Europäischen Parlament diskutiert wird, ist der einzige richtige Schritt im Internetzeitalter. Er wäre endlich eine effektive Waffe gegen exzessive Datensammler wie Facebook und Google.

Sicher: Zunächst ist es die Verantwortung jedes Einzelnen, welche Kommentare oder Fotos er ins Netz stellen will. Oft ist es für den Verbraucher aber gar nicht ersichtlich, welche Daten von den Unternehmen gespeichert werden – geschweige denn, ob sie womöglich an Dritte weitergegeben werden. Und was der Bürger auf seiner Internetseite löscht, ist damit noch lange nicht aus den Datenbanken der Anbieter verschwunden. Dort werden ohne sein Wissen oft dennoch die Daten weiter vorgehalten.

Bild: privat
Ruth Reichstein

ist EU-Korrespondentin der taz in Brüssel.

Ein Ende genau dieser Praxis fordert nun die Europäische Kommission. Das „Recht auf Vergessen“ ist das Herzstück der neuen Datenschutzverordnung. Es hat seine ganze Berechtigung – auch angesichts von Internetmobbing, das in einigen Fällen schon zum Suizid der Betroffenen geführt hat.

Jeder muss über seine Daten selbst entscheiden können. Dafür haben die Anbieter, die mit den Daten ihr Geld machen, zu sorgen – ob sie wollen oder nicht. Dass sich die deutsche Bundesregierung dagegen sträubt, ist ein Armutszeugnis. Und dass der deutsche Datenschutz dafür als Argument ins Feld geführt wird, eine Täuschung der Bürger.

Denn zurzeit gilt auf Facebook- oder Google-Seiten kein deutscher Datenschutz, auch wenn der Nutzer die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Derzeit gilt der Datenschutz des Landes, in dem die Firma ihren Sitz hat. Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Noch nicht. Mit der neuen EU-Verordnung würde sich das ändern: Diese Regeln sollen nämlich überall dort gelten, wo Daten von EU-Bürgern verarbeitet werden. Ganz gleich, in welchem Land. Das wäre ein erheblicher Fortschritt. Und als solcher sollte die Verordnung gesehen werden – auch wenn sie aus Brüssel kommt.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Ruth Reichstein
Auslandskorrespondentin EU
Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • NF
    Nico Frank

    Ich schließe mich dem Vorkommentator völlig an, die Autorin hat den Gesetzentwurf nicht gelesen. Schließlich beinhaltet der Artikel nicht das Geringste davon, dass das beabsichtigte EU-Gesetz die persönliche Meinungsfreiheit brutal beschneidet, ja sogar sanktioniert. Eigentlich handelt es sich, um die sog. 2.0 Version des ursprünglich bekannten Schurkenstückes namens Acta. Deshalb erst nachforschen dann schreiben!

  • S
    Schweizer

    Die Autorin hat den Gesetzentwurf nicht gelesen!

    Es ist zwar richtig, dass eine einheitliche, EU-weite Regelung des Datenschutzes die derzeitige Rechtslage im Binnenverkehr grundsätzlich verbessern würde, allerdings wäre der aktuelle Entwurf der Verordnung aus Sicht der deutschen Datenschutzpraxis ein herber Rückschritt, zumal wesentliche Lobbyinteressen maßgeblich am derzeitigen Entwurf beteiligt waren, und die wirkten keineswegs im Interesse der Bürger. Von der drastischen Befugnisverlagerung bisher nationaler Eigenverantwortung nach Brüssel und der damit verbundenen Bürokratisierung des Datenschutzes ganz zu schweigen. Deshalb die Bitte und Erinnerung: Erst recherchieren, dann Artikel schreiben.

  • N
    Neo

    Wie alles im Leben hat immer alles zwei Seiten!!

    Auf dem Deutsch Französischen Kultur Arte sind sehr viele Dokumentationen von hoher Qualität ,da würde ich mir wünschen das Sie länger auf der Mediathek(webseite Arte) verfügbar sind für die Basisdemokratische Arbeit im Netz.

     

    Neo, die Unbestechlichen