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Kommentar DemorechtEin Grundrecht verstehen

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Bundesverfassungsgericht hat das Versammlungsgesetz teilweise eingeschränkt. Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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1 Kommentar

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  • UB
    Ulrich B. Gensch

    Das ist ja putzig: Da wird die Bayern-FDP in einem taz-Kommentar als "links" bezeichnet....

     

    Ich stimme dem Kommentar zu, dass NationalsozialistInnen anders als mit Paragrafen des Versammlungsgesetzes bekämpft werden sollten. Dass aber dies nun den BeschwerdeführerInnen vorgeworfen wird, ist die verkehrte Richtung. Die damals von einer 2/3-CSU-Mehrheit gestellte Staatsregierung hatte im Herbst 2007 ein Versammlungsgesetz vorgestellt, das als Anti-Nazi-Gesetz verkauft wurde. Viele Medien haben diese Bewertung unkritisch übernommen. Erst durch mühsame und langwierige Arbeit sehr vieler Gruppen aus vielen politischen Richtungen (eben nicht nur "links") wurde etlichen Menschen in Bayern deutlich, dass das Gesetz vor allem undemokratisch ist. Wäre es da klug gewesen, offensiv zu betonen, die Anti-Nazi-Regelungen (soweit sie der vorherigen Regelung des Bundesversammlungsgesetzes gleichen) auch streichen zu wollen? Nein. Die BeschwerdeführerInnen haben dieses Gesetz nicht gemacht. Sie sind also auch für den Teil, den sie nicht angreifen, nicht verantwortlich. Wer diesen Art. des BayVersG kritisieren will, sollte deutlich sagen, dass auch dieser von der CSU erdacht und beschlossen worden ist.