Kommentar Demonstrationsverbot Bad Nenndorf: Es gibt keinen polizeilichen Notstand
Was die Verwaltungsrichter gemacht haben, ist eine politische Entscheidung und somit ein Skandal. - und die Begründung obendrein nicht haltbar.
E s ist dumm oder zumindest naiv, wenn die Stadtväter von Bad Nenndorf meinen, sich unter Berufung auf polizeilichen Notstand den Neonazi-Trauermarsch und den DGB-Antifa-Protest mit Verboten vom Hals halten zu können. Denn eins ist klar: Der Nazi klagt immer gegen ein Verbot - und spätestens das Bundesverfassungsgericht gibt ihm unter Berufung auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit recht.
Was nun die Verwaltungsrichter in Hannover gemacht haben, ist eine politische Entscheidung und somit ein Skandal. Denn während die Neonazis genüsslich ihren "Trauermarsch" vorbereiten, ist dem DGB jede Möglichkeit zur Vorbereitung seines antifaschistischen Festes genommen worden. Damit ist den Gegner des braunen Umzugs der Rechtsweg zwar nicht beschnitten worden, de facto aber haben die hannöverschen Richter ein Verbot in erster Instanz durchgesetzt - was, glücklicherweise, in der linken Szene erst recht mobilisierend wirkt.
Es ist aber auch ein Verbot mit einer diffusen und unhaltbaren Begründung. Denn einen polizeilichen Notstand gibt es nicht. Das hat schon das Hamburger Verwaltungsgericht im Jahr 2000 entschieden, nachdem die dortige Polizei mit dieser Begründung einen Neonazi-Aufmarsch zur Wehrmachts-Ausstellung unterbunden hatte. Polizeilicher Notstand, erklärten die Richter, wäre ein Offenbahrungseid des Staates.
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