Kommentar Belästigungsgesetz in Frankreich: Ärgerlich und unnötig
Dass sexuelle Belästigung vor 20 Jahren zu einem strafbaren Delikt in Frankreich wurde, war eine Errungenschaft. Mit der Abschaffung macht das Land einen Rückschritt.
N atürlich hat das Urteil des Pariser Verfassungsgerichts mit Dominique Strauss-Kahn nichts zu tun. Aber dennoch: Im Zusammenhang mit den ihm angelasteten Versuchen der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung sind auch die in Frankreich oft als „Kavaliersdelikt“ oder „Libertinage“ unter den Teppich gekehrte Zudringlichkeit von Männern und die Belästigung von Frauen öffentlich debattiert worden. Statt jetzt einen Schritt weiterzugehen, macht Frankreich beim Schutz der Frauenrechte nun einen Schritt zurück.
Dass sexuelle Belästigung schon 1992 nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Strafgesetzbuch als spezielles Delikt ausgewiesen wurde, war eine Errungenschaft, für die Generationen von Frauen (und Männern) gekämpft hatten. Rund 80 Personen (fast ausschließlich Männer) wurden seither pro Jahr dank dieses Paragrafen verurteilt.
Andere, so durfte man hoffen, hielten sich wenigstens aus Angst vor einer Strafklage zurück. Sowohl Feministinnen wie Richter hatten aber längst auf die unpräzise Formulierung im Gesetz hingewiesen, die zu viel Ermessensraum ließ.
Für die Verfassungshüter war die Rechtsunsicherheit, der die Angeklagten ausgesetzt waren, nun plötzlich wichtiger als die legitime Hoffnung auf Sühne der Opfer. Indem sie der Verfassungsklage eines Manns recht gaben, der selber der sexuellen Belästigung überführt und deswegen verurteilt worden war, setzen sich die neun Richter berechtigter Kritik aus. Anstatt das bemängelte Gesetz zu streichen, hätten sie mit Setzung einer Frist seine Verbesserung verlangen können. Auch dass sie ihre Entscheidung just vor der Präsidentenwahl trafen, also sichergehen konnten, dass die Presse den Vorgang eher ignorieren wird, zeigt den Mangel an Interesse, sexuelle Belästigung in Frankreich intensiver zu problematisieren.
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