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Kommentar Behörden-AuskunftGeheim, geheim

Wolf Schmidt
Kommentar von Wolf Schmidt

Überschwemmt die öffentlichen Stellen mit Anfagen, damit sie endlich lernen, dass Informationen nicht ihnen, sondern den Bürgern gehören.

W enn neugierige Bürger früher bei Behörden nachfragten, erhielten sie meistens die Antwort: "Geht dich nichts an, Amtsgeheimnis." Das sollte sich mit dem vor viereinhalb Jahren vom Bundestag verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetz ändern. Jeder sollte, ohne Ansehen der Person und etwaiger Beweggründe, Einblicke in die Dokumente öffentlicher Stellen erhalten können.

Mit der nun vom Bundesbeauftragten Peter Schaar vorgelegten zweiten Bilanz wird klar: Mit der Geheimniskrämerei in den Amtsstuben ist immer noch nicht Schluss. Auch wenn sich in manchen Behörden etwas verbessert hat, ist Deutschland immer noch weit von einer Kultur der Transparenz entfernt, wie sie etwa in Schweden schon lange herrscht. Da wird verzögert und gemauert. Oder es werden Unterlagen gleich ganz zurückgehalten, mit Totschlagargumenten wie dem Verweis auf vermeintliche Sicherheitsinteressen oder Geschäftsgeheimnisse von Firmen.

Schaar hat die deutsche Geheimniskrämerei mit einem schönen Beispiel verdeutlicht: Während US-Präsident Obama gerade die Zahl der Atomsprengköpfe bekannt gegeben hat, wollen die deutschen Behörden den Bürgern noch nicht mal die Zahl der Videokameras auf den Bahnhöfen nennen.

Bild: urban zintel

Wolf Schmidt ist Redakteur für Innere Sicherheit und Datenschutz im Inlands-Ressort der taz.

Die deutschen Behörden sind immer noch von großem Misstrauen gegenüber den Bürgern getrieben. Das offenbart auch ein kleines Detail, das in dem Bericht erwähnt wird. Da stellen Behörden erst einmal Nachforschungen an, wer da einen Antrag stellt, und googeln nach, wer so frech ist und zu fragen wagt.

Da hilft nur eines: Noch mehr Menschen müssen Anträge auf Einsicht in amtliche Unterlagen stellen. Dabei reicht ein formloser Brief, eine E-Mail oder ein Anruf. Damit die Behörden lernen, dass die Informationen nicht dem Staat gehören, sondern den Bürgern.

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Wolf Schmidt
Inlandsredakteur (ehem.)
Jahrgang 1979. War bis 2013 in der taz zuständig für die Themen Rechtsextremismus, Terrorismus, Sicherheit und Datenschutz. Wechsel dann ins Investigativressort der Wochenzeitung „Die Zeit“.
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1 Kommentar

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  • A
    aso

    Transparenz bei Akteneinsicht ist eine Farce.

    Beispiel JobCenter:

    Antrag auf Akteneinsicht wird von Kunden aus Unkenntnis nicht gestellt, viele befürchten „Schwierigkeiten“.

    Wird der Antrag gestellt, so wird er oft ignoriert.

    Falls nicht, bekommt man längst nicht alles zu sehen:

    Neben der Akte gibt es noch eine Handakte, die zu sehen man auch beantragen muß.

    Dann gibt’s noch die Akte im PC.

    Findet man irgendwas löschungswürdiges über sich, was nicht in die Akten gehört, heißt das gar nichts.

    Ist der Sachbearbeiter auf Draht, hat er längst Kopien von den Stellen gemacht.

    Im PC was löschen geht gar nicht (nur zum Schein), denn es liegt ja auch auf dem Server wo es auch bleibt...

    Die Umstrukturierung der Behörden zum Kunden orientiertem Service-Betrieb:

    Ganz schwierig in D:

    Die Behörden mauern, wollen sich nicht in die Karten gucken lassen.

    Zur Abschreckung gibt’s Fälle, daß die Kopien von Akteneinsicht mit horrenden Gebühren verbunden wird.

    Der Kunde hat oft noch die obgrigheitshörige Untertanen-Mentalität mit der er sich solche Frechheiten bieten läßt.

     

    Fazit: Der Ansatz ist richtig.

    Die Bürger müssen mit einer Flut von Anträgen die trägen Behörden „behutsam“ an das Informationsfreiheitsgeseztz heranführen.

    Die Behörden müssen sich erst langsam dran gewöhnen, daß sie sich vom Amtsgeheimnis verabschieden müssen.