Kommentar Ausländerrecht: Zarte Ansätze und eine Chance
Die rot-grüne Koalition in Niedersachsen hat die Chance, in der Ausländerpolitik neue Akzente zu setzen.
M an könnte beinahe den Eindruck gewinnen, juristisch tut sich etwas im Ausländerrecht. Da erkennen die Lüneburger Oberverwaltungsrichter – die mit Verlaub gesagt nicht gerade für ihre Fortschrittlichkeit bekannt sind – dass es doch beim Aufbrummen von Kosten für abgeschobene junge Flüchtlinge Klärungsbedarf gibt.
Und da entscheiden die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig, dass ein Flüchtling und anerkannter Asylbewerber nicht automatisch seinen Status verliert, wenn er sich einer Straftat schuldig gemacht hat.
Es bleibt nun abzuwarten, ob sich auch in der offiziellen Ausländerpolitik etwas ändert. Im SPD-regierten Hamburg gibt es ja zurzeit einen zarten Ansatz, die rigide Abschiebepolitik etwas zu korrigieren und zumindest den rechtlichen Rahmen zugunsten der Flüchtlinge auszuschöpfen.
Und nun schauen natürlich viele nach Hannover, wenn Rot-Grün die Regierungsverantwortung in Niedersachsen übernimmt. Zuletzt waren von dort ja nur Negativmeldungen gekommen. So legte sich CDU-Innenminister Uwe Schünemann mit den Muslimen an, sorgte für Aufsehen, weil er die Aufhebung der Visumfreiheit für Mazedonier und Serben forderte und anordnete, die Sozialleistungen für Flüchtlinge in Gutscheinen auszuzahlen, um die Flüchtlingsflut zu stoppen. Für Rot-Grün besteht jetzt die Chance, neue Akzente zu setzten, um in der Ausländerpolitik zu punkten.
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