Kommentar Asyl- und Bleiberecht: Kein Ende der Internierung
Ziel des Aufenthaltsbeendigungsgesetzes war das Bleiberecht für Geduldete. Für viele Flüchtlinge bedeutet es aber das Gegenteil – Ausweisung oder Haft.
N ein, sagt das Innenministerium, es sei alles ganz anders. Weder gehe es bei der aktuellen Reform darum, dass Flüchtlinge in Zukunft von Deutschland nichts weiter sehen als Gefängniszellen von innen. Noch wolle man verhindern, dass sich langjährig Geduldeten endlich ein Ausweg aus dem elenden Schwebezustand bietet, in dem sie leben. Schließlich hat man sich mit der SPD per Regierungsprogramm auf eine Bleiberechtsregelung für diese Gruppe verpflichtet. Dass diese nun kommt, ist ein echter Fortschritt.
Doch wirklich mittragen mochten zumindest Teile der Union dieses Vorhaben wohl nicht. Anders ist nicht zu erklären, dass sie trotz aller Kritik eine effektive Hintertür für alle Ausländerbehörden einbaut – auch, wenn sie diese Absicht in der Gesetzesbegründung von sich weist. Wozu die Klauseln sonst gut sein sollen, bleibt ihr Geheimnis.
Fakt ist: Wer geduldet ist, dem kann allein deshalb in Zukunft der weitere Aufenthalt in Deutschland verboten werden – und somit das eigentlich winkende Bleiberecht. Dass die Ausländerbehörden darauf verzichten, von ihren neuen Möglichkeiten im Kampf gegen unerwünschten Aufenthalt Gebrauch zu machen, ist ausgeschlossen.
Und während die Syriza-Regierung in Griechenland tatsächlich Ernst zu machen scheint mit dem Ende der Internierung, geht Deutschland den umgekehrten Weg. Im Frühsommer hatten Gerichte Deutschland dafür gerügt, Flüchtlinge in normalen Gefängnissen in Abschiebehaft zu nehmen. Viele hatten damals gehofft, die Abschiebehaft könnte komplett abgeschafft werden.
Jetzt kommt es anders, auch wenn dafür wohl eine ganze Reihe neuer Abschiebeknäste gebaut werden müssen. Für alle Flüchtlinge, die über einen anderen EU-Staat kommen heißt dies: Knast, von Anfang an.
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