Kommentar Ahrensburger Missbrauchs-Fälle: Eine Krücke, die nicht hilft
Durch den Verzicht des Kirchengerichts auf Zeugenvernehmungen verlieren die Opfer die letzte Chance auf Aufklärung.
E s war klar: Das kirchenrechtliche Verfahren um die Missbrauchsfälle von Ahrensburg würde bestenfalls eine Krücke sein. Die eigentliche Aufarbeitung hätte nur strafrechtlich, nur vor einem ordentlichen Gericht stattfinden können. Das haben die ausgesprochen täterfreundlichen Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verhindert – und die Kumpanei der beiden furchtbaren Pastoren von Ahrensburg.
Letztere allerdings hätte das kirchenrechtliche Verfahren gegen den zweiten Pastor, der bislang auf seinen Rang als Pastor und die damit verbundenen Privilegien besteht, aufdecken können – wenn die Zeugen wie geplant gehört worden wären. Und schon das hätte den Opfern einen Teil ihre Würde wiedergeben können, ja vielleicht sogar Genugtuung verschafft. Unabhängig von der Frage, ob der Pastor, der Gottes Liebe zu fleischlich verstanden wissen wollte, dafür mit dem offiziellen Rausschmiss aus dem Kirchendienst und dem Verlust seiner Pensionsansprüche gebüßt hätte.
Das Verfahren ohne Zeugenanhörung zu beenden, riecht nach allzu bereitwilliger vorweihnachtlicher Vergebung. Das ist für die Kirche ein Problem: Sie muss nun weiter dulden, dass ein Pastor Ehepaare trauen, Kinder taufen oder Predigten halten darf, dem man strafrechtlich mindestens Unzucht mit Abhängigen vorwerfen kann. Ein viel größeres Problem aber ist es für seine Opfer.
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