Kommentar Abschiebeärzte: Erschreckende Asyl-Praxis

Erschreckend, dass eine solche Asyl-Praxis offenbar im rot-grün regierten Bremen ebenso vorkommt wie in CDU-regierten Ländern.

Man schiebt lästige geduldete Asylbewerber ab, zahlt ein paar tausend Euro für ein Gutachten und spart am Ende das Geld für den Unterhalt, weil geduldete Asylbewerber nicht arbeiten dürfen. Klar, dass die Verwaltung so nicht handeln sollte. Und erschreckend, dass dies offenbar im rot-grün regierten Bremen ebenso vorkommt wie in CDU-regierten Ländern.

Dabei haben diese Menschen mehrfach bescheinigt bekommen, dass sie krank und nicht reisefähig sind. Von ihrem behandelnden Arzt, von der Kasse, die die Behandlung bezahlt und von den Amtsärzten des bremischen Gesundheitsamtes, das bundesweit als fachlich vorbildlich in Sachen Begutachtung von Flüchtlingen gilt.

Hier handeln einzelne Personen falsch, hier stimmt aber auch an den Verfahren etwas nicht. Wer psychisch krank ist, wem es aus ärztlicher Sicht nicht zuzumuten ist, in sein Heimatland zurückzukehren, der hat am Ende zu Unrecht kein Asyl erhalten. Nicht selten ist das ärztliche Attest der letzte Hebel, der den deutschen Staat vor einem Fehler bewahrt. Dass dies häufiger passiert, als die Öffentlichkeit wahrnimmt, dafür sprechen die beiden Suizide, die sich binnen weniger Wochen in Hamburgs Abschiebehaftanstalten ereigneten.

Also: Asylverfahren müssen dringend auf den Prüfstand. Menschlichkeit sollten wir uns leisten.

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Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.

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