Kommentar A 100: Die Zeit hilft den Gegnern
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar weder eine inhaltliche noch eine endgültige Entscheidung - trotzdem bedeutet er Rückenwind für die Gegner des Projekts.
A uf den ersten Blick wirkt das Eilverfahren um die Verlängerung der A 100 vor allem überflüssig. Nicht etwa, weil die rot-rote Regierung angekündigt hat, dass in dieser Legislaturperiode sowieso nicht mehr gebaut werden sollte. Sondern weil der Senat dabei eines vergessen hat: Einen sofortigen Baubeginn auch juristisch außer Kraft zu setzen.
Wie wir an Hand der Koalitionsvereinbarung und der Voten auf SPD-Parteitagen sehen, können sich politische Positionen mal eben ändern: Gestern noch für die A 100, heute dagegen und morgen als Kompromiss einen Aufschub beschlossen. Hätte der Senat echte Kompromissbereitschaft zeigen wollen, hätte er den Start des Projekts nicht nur politisch vertagen dürfen. Das hätte das Eilverfahren unnötig gemacht, dem Steuerzahler die Kosten und allen Beteiligten die Arbeit dafür erspart.
Doch auch, wenn der Beschluss weder eine inhaltliche noch eine endgültige Entscheidung ist, hat er ein Gutes: Er bedeutet Rückenwind für die Gegner des Projekts - auch bei ab Ende September anstehenden Koalitionsverhandlungen. Denn bis das Bundesverwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren entscheidet, darf der Bau nicht beginnen. Und wer will schon gerne ein Projekt in seiner Koalitionsvereinbarung stehen haben, dessen Umsetzung von einem Urteil abhängt?
Die Zeit spielt den Gegnern in die Hände. Weil andere Koalitionen denkbar sind. Weil die Bevölkerung merkt, dass sie beim Bau von Großprojekten auch ein Wörtchen mitzureden hat. Und weil mit abnehmender Motorisierung der Bau von Autobahnen immer schwerer zu rechtfertigen wird.
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