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Kolumne Der KampfradlerDas ist die Erleuchtung!

Gereon Asmuth
Kolumne
von Gereon Asmuth

Entgegen ursprünglichen Plänen sollen künftig nun doch alle Fahrradlampen legalisiert werden. Weil ein Hamburger Politiker die „taz“ liest.

Nicht jeder Radler ist ein Kampfradler Bild: dpa

L ieber Peter Ramsauer,

ich muss mich erstmal kurz bei Ihnen entschuldigen. Denn vor einer Woche hatte ich Sie ja an dieser Stelle heftig angefahren. Es ging um Ihre großspurige Ankündigung in der Saarbrücker Zeitung, „Millionen Radfahrer“ künftig vor Strafe zu schützen, indem Sie die Dynamopflicht für Fahrräder abschaffen.

Allerdings sollten – wie aus der im Bundesrat zu Abstimmung stehenden 48. Verordnung zur Veränderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hervorging – nicht all die Batterielampen legalisiert werden, mit denen fast jeder längst, aber immer noch verbotenerweise rumfährt. Sondern nur solche mit Akkus, die zudem auch dem Fahrer noch „sinnfällig“ anzeigen sollte, wie sehr das Ding noch geladen ist. Anders gesagt: Ohne Neukauf einer Lampe wären weiterhin viele illegal durch die Nacht gestrampelt. Und das nutzt eher der Lampenindustrie als den Radlern.

taz
Gereon Asmuth

ist Reesortleiter von taz1.

Mittlerweile weiß ich, dass dieses ärgerliche Detail gar nicht auf Ihrem Mist gewachsen ist, sondern auf einer Initiative aus dem rot-grün regierten Niedersachsen beruht. Ich hatte nur dummerweise gedacht, ein Bundesverkehrsminister, der sich so stark selbst auf die Schulter klopft, steckt auch hinter der Initiative, mit der er sich brüstet. Nun ja, mein Fehler, wie gesagt, sorry! Und wahrscheinlich haben Sie meinen kleinen Brief in der taz eh nicht gelesen.

Das haben aber zum Glück viele andere gemacht, zum Beispiel Wolfgang Schmidt aus Hamburg. Der ist nicht nur irgendein SPD-Mitglied, sondern auch noch Staatsrat und Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund. In anderen Bundesländern nennt man das Staatsekretär. Das sind diese Typen, die Ministern wie Ihnen Herr Ramsauer, ein wenig die Arbeit abnehmen.

Erlaubt ist, was Licht macht!

Jedenfalls hat sich Wolfgang Schmidt gleich mal an die Arbeit, sprich sachkundig gemacht. Und dann – man glaubt es kaum, wie schnell Politik handeln kann – für die entscheidende Bundesratssitzung am Freitag noch schnell per Rundmail eine Neufassung vorgelegt. In der heißt es – wir lassen jetzt mal das Bürokratendeutsch weg – kurz gesagt: erlaubt ist, was Licht macht! Ganz egal ob der Strom dafür von einem Dynamo, von einem Akku mit oder ohne Kapazitätsanzeige oder von einer Batterie kommt.

Das Beste daran aber ist: Der Bundesrat hat diese Neufassung dann auch noch beschlossen. Das ist die Erleuchtung! Großartig! Wow!

Allerdings, und jetzt kommen Sie lieber Herr Ramsauer wieder ins Spiel, es gibt noch ein Problem. Sie als Bundesverkehrsminister müssen diesen echten Fortschritt jetzt noch abzeichnen. Und Ramse, jetzt mal unter uns Kampfradlern, das machen Sie doch mit links, oder? Ist doch bald Bundestagswahl. Sie dürfen auch gern wieder den Anschein erwecken, diese groß angelegte Legalisierung wäre auf Ihrem Mist gewachsen. Ich verrat auch niemandem, wer tatsächlich dahinter steckt.

Herzlich, Ihr

Gereon Asmuth

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Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Twitter: @gereonas Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de Foto: Anke Phoebe Peters
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11 Kommentare

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  • MS
    Michael S.

    Leider grottenfalsch. Der Entwurf ist katastrophal schlecht und sorgt nur für ein schlechteres Sicherheitsniveau.

     

    Das schlimmste: Stecklampen bleiben verboten, es sei denn man fährt ein Rennrad unter 11kg. Mountainbikes dürfen jetzt auch ein fest montiertes Akkulicht haben - aber kein Stecklicht.

     

    Man sollte den Entwurf mal lesen. Schlechter würde das nichtmal Ramsauer hinbekommen.

  • HS
    Herr Schatz

    Wenn solche Themen in die Öffentlichkeit drängen, werden im Bundestag ganz andere Themen an der Tagesordnung stehen. Opium ( oder Taschenlampen) fürs Volk.Ich plädiere für ein völliges Verbot von Fahrrädern. Damit wäre das Problem grundsätzlich gelöst.Und die Lichtmaschine bei PKW`s sollte auch verboten werden. Fußgänger dürfen bei Dunkelheit überhaupt nicht mehr zugelassen werden. Schöne Nacht.

  • V
    vic

    Dann lass ich`s mal drauf ankommen, mit meinen Stecklampen, die ich nur mitnehme wenn ich länger unterwegs bin und wenn es dunkel werden kann.

  • H
    hans

    Wieder nicht richtig recherchiert. Schlechter geht es kaum!

  • HM
    Holger Müller

    Und im Gegensatz zur zuvor geplanten Änderung, welche die Mitführpflicht aufgehoben hätte, bleibt diese Pflicht weiter bestehen. Wäre ja auch zu dumm, wenn man mit dem MTB vollkommen legal bis zum Wald fahren dürfte. Da dann doch lieber ab mit dem Sportgerät aufs KFZ und damit dann zum Downhill-Lift...

  • FF
    Fuzzi Fußgänger

    Mein Fazit: Legt Euch nicht mit K®ampfradlern an!

  • SS
    Stean S.

    Diese Neuregelung ist keinesfalls ein Grund zum Feiern. Sie ist deutlich unsinniger als der ursprüngliche Entwurf. Zum einen wird jetzt bei Batterielicht eine Spannung von 6 Volt vorgeschrieben, was u.a. nahezu sämtliche am Markt verfügbaren und bisher zugelassenen Batterierücklichter nicht zulassungsfähig macht. Zum anderen ist statt der im ursprünglichen Entwurf vorgeschriebenen Verwendung bei Dunkelheit nun eine feste Montage vorgeschrieben.

  • HS
    h s

    "kurz gesagt: erlaubt ist, was Licht macht!"

     

    Stellt sich die Frage, ob der Autor des Lesens wirklich nicht maechtig ist oder einfach ueber etwas schreibt, von dem er gar keine Ahnung haben will. Vielleicht bewirbt er sich auch nur bei der SZ, deren Auto-Seiten beim Thema Fahrrad idR auf diesem peinlichen Niveau unterwegs sind.

     

     

    Die neue Regelung legt die Betriebsspannung fuer Batterie- und Akkuleuchten auf 6V fest, was die meisten kaeuflichen Leuchten nicht realisieren. Die Zulassungsvorschriften schreiben schon jetzt eine Ladungsanzeige zwingend vor, und nur amtlich zugelassene Leuchten duften und duerften montiert werden.

     

    Desweiteren duerfen weiterhin nur Rennraeder bis 11kg die Leuchten unmontiert mitfuehren, muessen letzteres aber weiterhin auch am hellichten Tage tun. Alle anderen Raeder haben die Leuchten fest montiert zu haben, was weiterhin Klemmleuchten ausschliesst. Der Entwurf hatte einfach funktionierende zugelassene Beleuchtung bei Dunkelheit gefordert.

  • M
    majo

    Artikel hin oder Streit her - was ändert sich jetzt dadurch wirklich? - nichts, die Leute fahren weiterhin mit ihrem Fahrradlicht und ein paar Politiker klopfen sich auf die Schulter.

     

    Ich frage mich, wie man es schafft, nicht einmal so eine einfache Sache wie ein paar Fahrradlichter in eine vernünftige Verordnung zu überführen...

  • N
    N.M.

    Wie man diese verquere StVZO-Änderung noch loben kann, ist mir unverständlich. All der Unsinn, der diesbezüglich an der alten StVZO zu kritisieren war, bleibt ungeändert: ein (und _nur_ ein) Scheinwerfer (KFZ dürfen bis zu zehn betreiben), Festlegung auf 6 V und 2,4 bzw. 0,6 W (vorne/hinten), kein Fernlicht und keine Blinker erlaubt. Stattdessen fünfzehn (15) bescheuerte Reflektoren. Und nun greift der Unsinn mit 6 V auch auf die Batterieanlagen über (die waren bezüglich der Spannung bisher nicht reglementiert). Hier aber wieder Unterschiede zwischen Batterien und Akkus. Die im Gesetzestext beschriebenen Geräte gibt es _so_ auch noch nicht; das heißt, die im Artikel kritisierte Neuanschaffung aufgrund der ursprünglich geplanten Änderung ist weiterhin erforderlich, und die in suggerierte Änderung, dass aufgrund der Hamburger Initiative (Basierend auf Lesen der taz) nun alle Lampen erlaubt seien, ist völlig falsch!

     

    Das ist eine völlig aus der Hüfte geschossene unsaubere und unausgereifte Regelung. Aber es geht ja nur um Fahrräder, ist da ja alles nicht so wichtig und ernstznehmen. Solch eine chaotische und unzureichende Regelung sollte man sich 'mal bei Autos erlauben; da wäre aber was 'los.

     

    Traurig nur, dass der Autor dieses Beitrages auch sich selbst als Radfahrer und die ihn betreffenden Regeln nicht ernst nimmt, sondern das auch noch gut findet.

  • R
    reblek

    "In anderen Bundesländern nennt man das Staatsekretär." - Nicht wirklich, sondern Staatssekretär.