Koloniale Objekte und Gerechtigkeit: Es war ein Völkermord

Das Deutsche Reich hat einen Völkermord an den Herero und Nama begangen. Das sagt Ruprecht Polenz bei einem Symposium.

Auschnitt einer Fotografie der Säule von Cape Cross, auf welcher der portugiesische König Johann II. seinen Herrschaftsanspruch über das Land deklarierte, das heute Teil von Namibia ist.

6.685 Jahre sei die Welt alt, da habe König Johann II. den Befehl gegeben, das Land zu entdecken Foto: Thomas Bruns

Die Debatte um die deutsche Verantwortung für die Untaten der deutschen Kolonialmacht an Nama und Herero unter dem Befehlshaber Generalleutnant Lothar von Trotha im damaligen Deutsch-Südwest-Afrika krankte lange Zeit daran, dass Kanzlerin, Bundespräsident und Bundestag davor zurückschreckten, den Völkermord als solchen zu bezeichnen.

Dabei hatte von Trotha die vollständige Vernichtung der Aufständischen in Deutsch-Südwestafrika nicht nur angestrebt, sondern in seinem berüchtigten Vernichtungsbefehl auch angekündigt: „Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und keine Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen.“ Deutsche Truppen ermordeten zwischen 1904 und 1908 mehr als 85.000 Herero und Nama.

Am Freitagabend machte Ruprecht Polenz, der Sondergesandte der Bundesregierung für die deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung, deutlich, dass der Begriff des Völkermords in den Gesprächen zwischen Nambia und Deutschland nicht mehr umstritten ist. Man arbeite derzeit an einem gemeinsamen Text, der als Grundlage für Resolutionen beider Parlamente dienen soll. Dort werde der Völkermord auch als solcher benannt.

Bereits im Jahr 2015 hatte sich diese Entwicklung abgezeichnet, als das Auswärtige Amt verlauten ließ, für die Bundesregierung gelte als politische Leitlinie nun der Satz: „Der Vernichtungskrieg in Namibia von 1904 bis 1908 war ein Kriegsverbrechen und Völkermord.“

Der Herrschaftsanspruch von João II.

Ruprecht Polenz saß am Freitag auf dem abschließenden Podium eines Symposiums im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin, bei dem über die Wappensäule von Cape Cross gesprochen wurde. Sie befindet sich seit der Kolonialzeit in deutschem Besitz. Die Säule hielt einst den Herrschaftsanspruch des portugiesischen Königs João II. über das Land fest.

Als das Gebiet Teil der Kolonie „Deutsch-Südwest-Afrika“ geworden war, ließ Kaiser Wilhelm II. ein eigenes Herrschaftszeichen errichten. Heute wird die Säule in der Dauerausstellung des Deutschen Historischen Museums gezeigt, nicht in der Abteilung Kolonialzeit, sondern unter der Rubrik „Entdeckungen“. Namibia hat im vergangenen Jahr einen Anspruch auf die Wappensäule bekundet.

Eine gerechte und faire Lösung

In der Diskussion am Freitag diente die Säule gewissermaßen als Index für die vielfältigen Probleme im Umgang mit dem kolonialen Erbe für Museen und die betroffenen Gesellschaften. Erst in den vergangenen Jahren hat sich allmählich ein Bewusstsein herausbildet, dass es sich tatsächlich um Probleme handelt, die einer Antwort harren. Um „Koloniale Objekte und historische Gerechtigkeit“ sollte es gehen.

Moderatorin Julia Voss stellte die Frage, ob es im Prozess der Verhandlungen über den Umgang mit geraubten Kulturgütern aus Afrika einer neuen „Washingtoner Erklärung“ bedürfe. In der „Washingtoner Erklärung“ hatte man sich 1998 darauf geeinigt, eine „gerechte und faire Lösung“ für die Rückgabe von NS-Raubkunst zu finden, gerade wenn den geschädigten und ihren Erben juristische Mittel nicht (mehr) zur Verfügung stehen.

Normative Gründe

Der Philosoph Lukas H. Meyer antwortete, eine solche Erklärung könne hinsichtlich der Verfahren und Prozesse einiges leisten, und eben die Verfahren und Prozesse, das Wie, seien sehr wichtig. Es stelle sich außerdem die Frage, ob es richtig sei, dass die Beweislast in einem Fall wie der Säule bei Namibia und nicht umgekehrt beim Museum und bei Deutschland liege. Für ihn ist die Sache klar: Die Säule sollte zurückgegeben werden.

Meyer wendet sich auch gegen einen bloß juristischen Blick auf die umstrittenen Artefakte. Wer rein juristisch argumentiere, verkenne, dass es normative Gründe geben kann, die im Einzelfall für die Rückgabe sprechen, und verlängere daher das Unrecht. Daher müsse auch über Reparationen gesprochen werden.

Essentialismus der Rückgabekampagnen

Der Historiker Sebastian Conrad wies darauf hin, dass den Rückgabekampagnen ein Essentialismus zugrunde liegt, nämlich die Idee, dass kulturelle Artefakte als bestimmten Gemeinschaften zugehörig begriffen würden. So valide dieses Argument sei, müsse man es doch in der gegenwärtigen Situation „in Klammern setzen“, also hintan stellen. Sonst blieben die Dinge, um die es geht, bis in alle Ewigkeit in London, Paris und Berlin. Es sei gerechtfertigt, Objekte zurückzugeben, insbesondere, wenn die Gemeinschaften aus denen sie stammen, diese zurückfordern.

Winani Thebele-Kgwatalala steht auf demselben Standpunkt, wenn es ausdrückliche Rückgabeforderungen gibt. Die Chefkuratorin und Leiterin der Abteilung Ethnologie des Botswana National Museums wirft aber ein, dass man angesichts von Streitigkeiten und Animositäten die Idee, komplette Bestände rückzuführen, für den Moment zurückstellen könne, um stattdessen fürs erste die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Museen und Forschungseinrichtungen in den Vordergrund zu stellen.

Feedback der Gemeinschaften

Denn es gehe darum, das Bewusstsein zu verändern und sich im Zuge dessen vor allem um das Feedback der Gemeinschaften zu bemühen, aus denen die fraglichen Objekte stammen. Auch die Besucher von Museen seien manchmal besser über bestimmte Artefakte informiert als die Museen selbst und könnten Aufklärung leisten.

Die Deutschen tendieren dazu, die Aufarbeitung der Kolonialzeit mit einem Imperativ der Erinnerung zu verknüpfen, der sich in der historischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen herausgebildet hat. Nicht von ungefähr ist Ruprecht Polenz als Sonderbeauftragter für die „deutsch-namibische Vergangenheitsbewältigung“ zuständig.

Doch Thebele-Kgwatalala stellt infrage, ob Erinnerung im gemeinsamen Prozess das Entscheidende sei. Ausgleich, Versöhnung und Abschluss seien den betroffenen Communities, Familien und Individuen oft viel wichtiger.

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