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■ Berliner TelegrammKörting setzt auf Arbeit statt Strafe

Neben der Haft und der Geldstrafe soll ein Richter künftig auch gemeinnützige Arbeit als Strafe verhängen dürfen. Wie Justizsenator Ehrhart Körting (SPD) gestern mitteilte, beschloß der Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative. In dem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, daß anstelle einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen die Ableistung gemeinnütziger Tätigkeiten angeordnet werden kann. Infrage käme dies zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer ohne schwere Folgen, erläuterte der Senator. dpa

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