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Körperverletzung: Polizist verurteilt

Münster (ap) — Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat das Landgericht einen Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 10.800 Mark verurteilt. Der Polizist hatte im November 1989 einen Mann bei einer Alkoholkontrolle mit einem Schuß aus seiner Dienstwaffe so schwer verletzt, daß dieser seither querschnittsgelähmt ist.

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