: Körperpflege in der Ehe
Santa Ana (AP/taz) – Eine uralte Geschichte: Donald Johnston versprach seiner Braut Brenda die Treue „in guten wie in schlechten Zeiten“. Von Rasieren und täglichem Duschen war jedoch nicht die Rede. Und weil der von ihr erwünschte Hygienestandard nicht zu seinen vorehelichen Versprechen gehörte, hat ein Appellationsgericht im kalifornischen Santa Ana die in erster Instanz verfügte Annullierung der Ehe rückgängig gemacht. Schlamperei allein reiche für den Tatbestand der Täuschung nicht aus, erklärte Richterin Sheila Prell Sonenshine (!) in dem jetzt verkündeten Urteil. Die Ehe könne daher nicht für ungültig erklärt, sondern nur geschieden werden.
Aufgrund der Annullierung der Lebensgemeinschaft in erster Instanz war Brenda das Haus allein zugesprochen worden. Jetzt muß sie es mit ihrem schmuddeligen Exmann teilen – der im übrigen findet, daß er seinen eigenen Sauberkeitsvorstellungen vollauf Genüge tut.
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