Koalitionsverhandlungen zur Lohnlücke: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

Die Arbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung will, dass Frauen nicht mehr durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.

Macht die gleiche Arbeit wie Männer. Kriegt sie auch den gleichen Lohn? Bild: dpa

BERLIN taz | Eine „gute Nachricht für viele Frauen“ nannte SPD-Vizevorsitzende Manuela Schwesig das Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe Frauen, Familie und Gleichstellung: Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern soll geschlossen werden.

Durchschnittlich 23 Prozent verdienen Frauen hierzulande weniger als Männer. Die Gründe: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Aber auch die vor allem von Frauen ausgeübten Teilzeit- und Minijobs, Kinderauszeiten sowie die vielfach schlechter bezahlten „Frauenberufe“. Das muss anders werden, haben Union und SPD jetzt beschlossen: Frauen müssen genauso bezahlt werden wie Männer.

Wie erreicht man das? Zum Beispiel durch eine größere Transparenz. Alle im Unternehmen sollen erfahren dürfen, was KollegInnen verdienen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben. Bislang gibt es dieses Auskunftsrecht nicht. Zudem sollen Unternehmen gezwungen werden, „anonymisierte Entgeltberichte“ vorzulegen. Außerdem sollen sie dokumentieren, wie sie die Entgeltungleichheit überwinden.

Ziel: Gesetzentwurf

Um die Lohnlücke zu berechnen, gibt es verschiedene Instrumente. Zum Beispiel das durch das Familienministerium beworbene Verfahren logib-D. Das berücksichtigt Aspekte wie Teilzeit, Kinder, Alter – und rechtfertigt dadurch am Ende eine schlechtere Bezahlung.

Das sei der falsche Weg, meint Elke Ferner. „Gleichwertige Tätigkeiten müssen miteinander verglichen und bewertet werden“, sagt die Vorsitzende des Arbeitskreises Sozialdemokratischer Frauen, die mit am Verhandlungstisch sitzt. Beispiel: An der Aldi-Kasse ist es egal, ob jemand als Minijobberin, als Teilzeitkraft oder auf einer Vollzeitstelle arbeitet – gleicher Job muss gleiches Geld bringen. Ziel dieser Idee ist ein Gesetzentwurf, Details sind allerdings noch offen.

Einen ähnlichen Gesetzentwurf hatte die SPD-Fraktion im Bundestag im April 2011 beschlossen, damals in der Opposition. Ein Fazit damals: Eine Veröffentlichung von Gehältern, wie in Skandinavien üblich, sei hierzulande nicht zu vermitteln.

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