Koalitionsgespräche in Kiel: Schwarz-Gelb steht
Union und FDP einigen sich auf einen Koalitionsvertrag. Die Liberalen bekommen drei der sieben Ministerien, darunter die Zuständigkeit für Arbeit und Soziales.
Am Ende ging in Kiel alles ganz schnell. Nur einen Tag, nachdem die FDP der CDU gedroht hatte, die Verhandlungen platzen zu lassen, einigten sich beide Parteien am Donnerstagabend auf einen Koalitionsvertrag. Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) wollen weiterhin gerichtlich gegen die knappe Mandatsmehrheit von Schwarz-Gelb vorgehen.
Wenn die Parteigremien zugestimmt haben, wollen die Regierungspartner den Koalitionsvertrag am Samstag unterzeichnen. "Wir sind sehr froh, dass wir den Koalitionsvertrag fertig haben", sagte Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Am 27. Oktober, genau einen Monat nach der Landtagswahl, will Carstensen sich wiederwählen lassen. Der Landeschef der FDP, Jürgen Koppelin, sprach von einer hervorragenden Grundlage für eine erfolgreiche gemeinsame Regierung.
Letztlich konnten sich die mit 14,9 Prozent der Stimmen deutlich erstarkten FDPler mit ihrer Forderung nach drei von sieben Ministerposten durchsetzen. Die Freidemokraten erhalten wie gewünscht die Ressorts Justiz, Bildung - inklusive der Kultur - sowie Arbeit und Soziales. Insbesondere Letzteres ist für FDP-Verhältnisse erstaunlich. Für den Posten als Arbeits- und Sozialminister gilt Heiner Garg als gesetzt. Der Vizefraktions- und Vizelandesvorsitzende der FDP gilt insbesondere beim Thema Pflege als Experte. Bereits vor der Verhandlungseinigung bezeichnete der 43-Jährige die Verbesserung der Pflegeinfrastruktur als sein wichtigstes Ziel.
Auf Wunsch der FDP wandert die Zuständigkeit für die angeschlagene HSH Nordbank vom Finanz- ins Wirtschaftsministerium. FDP-Chef Wolfgang Kubicki hat angekündigt, er wolle nicht in ein Ministerium umziehen, sondern Fraktionsvorsitzender bleiben.
Grüne und SSW wollen sich nicht mit der Koalitionsvereinbarung abfinden. Zwar scheiterte am Donnerstag aus formalen Gründen ein gemeinsamer Eilantrag auf Normenkontrollklage. Doch sind beide Oppositionsparteien zuversichtlich, beim Hauptverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Recht zu bekommen.
Bei ihrem Antrag geht es um die Frage, ob eine Regelung der Landesverfassung zu Überhangmandaten zulässig ist. Diese sieht vor, dass auch die anderen Parlamentsfraktionen zusätzliche Abgeordnetenplätze erhalten, wenn eine Fraktion Überhangmandate errungen hat. Allerdings ist die Zahl dieser zusätzlichen Parlamentarierplätze gedeckelt. Nur acht der elf Überhangmandate, die die Union errungen hat, werden ausgeglichen. Nur dank dieser Besonderheit verfügen CDU und FDP im künftigen Landtag über eine Drei-Stimmen-Mehrheit.
Der SSW gibt sich kämpferisch: "Die Beschränkung der Ausgleichsmandate ist nicht durch die Landesverfassung gedeckt." Ein CDU-Sprecher zeigte sich nach der Sitzung des Wahlausschusses hingegen "sicher, dass die Rechtsauffassung auch weiter Bestand haben wird".
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