: Koalition will das Strafrecht verschärfen
■ Härtere Strafen verlangt
Bonn (AP/taz) – Die Bonner Regierungskoalition sieht bei den kommenden Wahlen ihre Felle davonschwimmen. Die Angst vor Verbrechen soll jetzt offenbar dazu herhalten, neue Wählerstimmen einzusammeln. Gestern einigten sich CDU, CSU und FDP darauf, schärfer gegen Gewalttäter, Drogendealer und Rechtsradikale vorgehen zu wollen. Unter anderem sollen die Höchststrafen für Körperverletzungen angehoben und straffällige Ausländer rascher abgeschoben werden, wie Innen- und Rechtspolitiker von CDU/ CSU und FDP in Bonn zum geplanten Verbrechensbekämpfungsgesetz erläuterten. Der Entwurf soll im Januar in den Bundestag eingebracht werden.
Die Höchststrafe für Gewalttaten gegen Menschen solle von drei auf fünf Jahre heraufgesetzt werden, sagte der CSU-Politiker Norbert Geis. Wer jemanden mit einer Waffe verletze, werde künftig mit mindestens drei Monaten Haft bestraft. Ferner soll die Verwendung naziähnlicher Symbole unter Strafe gestellt werden. Das immer provozierendere Verhalten kleiner, aber öffentlichkeitswirksam agierender Gruppen von Rechtsradikalen müsse als kriminelles Unrecht geahndet werden.
Ausländische Drogendealer sollen nach Angaben des CDU- Abgeordneten Erwin Marchewski künftig aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das gelte jedoch nur für erwachsene Ausländer, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden seien. Wem in seiner Heimat jedoch die Todesstrafe drohe, der werde nicht ausgewiesen. Durch eine Änderung des Ausländergesetzes solle auch eine schärfere Bestrafung von Schlepperbanden ermöglicht werden. Vorgesehen seien Höchststrafen von zehn Jahren.
Zur besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität strebt die Koalition an, die Kronzeugenregelung auch in diesen Strafverfahren anzuwenden. Dem Verfassungsschutz soll es hingegen künftig erlaubt werden, Rechtsradikale im Vorfeld von Straftaten wirksamer zu überwachen. Dazu sollen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis eingeschränkt werden.
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