Knast wegen Ersatzhering: Nato-Gegner wieder auf freiem Fuß
Ein Demonstrant saß aufgrund seiner Beteiligung an den Anti-Nato-Protesten vier Monate unschuldig im Knast - unter katastrophalen Bedingungen.
BERLIN taz | Jan aus Dresden ist seit Mittwoch frei. Vier Monate saß er unschuldig in einem Straßburger Gefängnis – unter "miserablen" Bedingungen. Auf dem Hof quillt der Müll über, das Gefängnis sei überbelegt, heißt es in einem Brief an Abgeordnete des Europaparlaments.
Vier weitere Deutsche und zwei Franzosen sitzen aufgrund ihrer Beteiligung an den Anti-Nato-Protesten Anfang April noch im "Maison d Arret de Straßbourg". Insassen fordern die Thematisierung der Zustände und eine Stellungnahme des EU-Parlaments. Auch die französische Presse berichtet über eine massive Überbelegung der Haftanstalten.
446 Plätze hat das Straßburger Gefängnis offiziell, zurzeit sind dort nach Angaben der Häftlinge 1.448 Personen eingesperrt - zwei Personen müssen auf acht Quadratmetern leben. Die Gefangenen beschweren sich über mangelnde Hygiene, fehlende und falsche medizinische Versorgung sowie verschleppte Anträge auf Besuch.
Zudem soll ein Insasse nach einem Suizidversuch zur Strafe in einer Stehzelle untergebracht worden sein, anstatt ihn psychologisch zu betreuen. Seine Zellennachbarn mussten das Blut wegwischen, heißt es in dem Brief.
Milan Horácek, scheidendes Mitglied der Grünen-Fraktion im Europaparlament, bezeichnet die Missstände in dem Gefängnis nicht als Ausnahme, sondern als eine "inakzeptable europäische Regel" und bittet in einem Schreiben an das französische Justizministerium, diese Missstände abzustellen. Die Aufgabe des Strafvollzugs - dem Häftling ein straffreies, menschenwürdiges Leben zu ermöglichen - sieht er als nicht erfüllt an.
Jan und ein Berliner wurden Anfang April mittels Schnellverfahren zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt. Sie haben Berufung eingelegt. In Jans Fall erfolgreich. Zwei Rostocker befinden sich noch in Untersuchungshaft, eine weitere Person verbüßt eine Haftstrafe von drei Monaten. Hauptanklagepunkte sind entweder Steinwürfe auf die Polizei oder Waffenbesitz, wie im Fall des Dresdners.
Die "Waffe" ist eine 40 Zentimeter lange Eisenstange. Der bekennende Pazifist wollte diese als Ersatzhering für sein Zelt in einem Camp verwenden. Die Polizei unterstellte ihm die Absicht, einen anderen Menschen anzugreifen, und nahm ihn fest - zu Unrecht, wie sich jetzt herausstellte.
Für Vertreter des Legal Teams sind die Angeklagten "offensichtlich zufällig herausgegriffen". Sie werden wegen "unterstellter Absichten, nicht konkreter Taten" angeklagt, heißt es in einem Bericht - Vorwürfe und Verurteilungen dienten nur der Kriminalisierung des Protests. Das Legal Team unterstützt Gefangene und beobachtet Justiz und Polizei bei Protestaktionen.
Mitarbeiter des deutschen Generalkonsulats räumen ein, dass "die Bedingungen im Gefängnis zu Leid führen". An sich würden die Deutschen aber "gut behandelt".
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