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■ AutoverkehrKnast für Raser

Bonn (AP) – Neben alkoholisierten Autofahrern oder anderen rücksichtslosen Verkehrssündern sollen künftig auch Raser mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Wer in Zukunft in „Gefährdungssituationen“ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 Kilometer pro Stunde überschreite, solle nicht mehr mit einem Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit davonkommen, so ein Referentenentwurf aus den zuständigen Bundesministerien.

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