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UN-Abkommen sieht Beobachter in Gefängnissen vor, um Misshandlung zu stoppen

NEW YORK afp ■ Mit dem Zusatzprotokoll, das der UN-Wirtschafts- und Sozialrat am Mittwoch verabschiedet hat, soll die seit 1987 geltende Antifolter-Konvention der UNO wirksame Kontrollwerkzeuge erhalten. Das Abkommen sieht Besuche internationaler Inspektoren in Gefängnissen oder Polizeistationen vor. Menschenrechtsorganisationen sprechen von einem „historischen Durchbruch“. Zehn Jahre lang war eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung des Protokolls beschäftigt. Costa Rica hatte die Initiative auf den Weg gebracht und führte auch den Vorsitz der Arbeitsgruppe. Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international (ai) und Human Rights Watch nahmen an den Verhandlungen teil.

Das Abkommen sieht den Besuch von internationalen Inspektoren und Mitarbeitern unabhängiger nationaler Organisationen überall dort vor, wo Menschen nicht in Freiheit leben. Dazu zählen unter anderem Polizeistationen, Gefängnisse oder psychiatrische Anstalten. Die Kontrolleure sollen sicherstellen, dass Menschen dort weder gefoltert noch in brutaler, unmenschlicher oder erniedrigender Weise behandelt werden. Ein internationales Komitee entscheidet über die Auswahl der zu inspizierenden Orte. Vor einem Besuch müssen die jeweiligen nationalen Behörden aber informiert werden. Das Protokoll ist bereits im April von der UN-Menschenrechtskommission in Genf verabschiedet worden. Nach der Zustimmung des Wirtschafts- und Sozialrats muss es abschließend im September von der UN-Vollversammlung beschlossen werden.