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■ Modrow-ProzeßKlare Weisung

Dresden (dpa) – Zur Fälschung des Ergebnisses der DDR-Kommunalwahl im Mai 1989 gab es nach Aussage des Ratsvorsitzenden des Kreises Zittau, Rudi Kunze, klare Anweisungen aus der Berliner SED-Parteizentrale. Im Prozeß gegen den früheren SED- Bezirkschef und heutigen PDS- Bundestagsabgeordneten Hans Modrow bestätigte Kunze, daß er Anweisungen erhalten habe, das Wahlergebnis zu korrigieren. Politbüromitglied Horst Dohlus habe damals dazu aufgefordert, höchstmögliche Wahlbeteiligung und die Ergebnisse der Wahlen von 1984 und 1986 zu erreichen. Kunze, der bereits zuvor wegen Wahlfälschung angeklagt und verurteilt worden war, sagte jedoch: „Es ging ja dabei nur um ein paar Prozentpunkte. Mir war klar, daß auch bei realistischen Wahlergebnissen kein anderer gewählt worden wäre.“

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