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Klage zur Aufnahme von früheren Ortskräften

Zwei Anwälte werfen der Bundesrepublik Untätigkeit bei afghanischen GIZ-Mitarbeitern vor

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollen zwei Anwälte die schnelle Aufnahme ehemaliger deutscher Ortskräfte aus Afghanistan erzwingen. Konkret geht es um Visa für Ausbilder der afghanischen Polizei, die im Auftrag der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) tätig waren, wie Pro Asyl am Montag mitteilte. Die Hilfsorganisation unterstützt die Anwälte Matthias Lehnert und Susanne Giesler, die ihre Untätigkeitsklagen gegen die Bundesrepublik am Montag bei Gericht einreichten.

Deutschland müsse die früheren Mitarbeiter des GIZ-Polizeiprojekts als Ortskräfte anerkennen und ihnen eine Aufnahme zusagen, verlangten die Kläger. Die Anwälte unterstützen nach eigenen Angaben mehrere afghanische Kläger aus dieser Personengruppe vor Gericht. Diese seien akut bedroht und lebten versteckt vor den Taliban.

Laut Pro Asyl führten die Kläger Schulungen für afghanische Polizisten durch und arbeiteten dabei nach Vorgaben der GIZ. Nach der Machtergreifung durch die Taliban würden sie als Spione des Westens angesehen und verfolgt. „Deutschland hat eine Schutzpflicht gegenüber Personen, die im deutschen Auftrag in Afghanistan tätig waren“, sagte Anwalt Lehnert. Es handele sich nicht um einen humanitären Gnadenakt. (epd)

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