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Klage wg. Kessel

■ Gewerkschafter klagen gegen Polizeikessel in Bad Doberan / "Angriff auf die Demokratie"

/ »Angriff auf die Demokratie«

Die Hamburger Gewerkschafter Rolf Lutzke, Uwe Zabel und Dr. Thomas Rieger haben gestern beim „Kreisgericht Rostock für Verwaltungssachen“ Feststellungsklage gegen den Polizeikessel von Bad Doberan eingereicht. Die drei wollen vom Verwaltungsgericht geklärt wissen, daß die Polizeiaktionen anläßlich der antirassistischen Demonstration in Rostock am 29. August 1992 „rechts- und verfassungswidrig“ waren. Rolf Lutzke, Hauptvorstandssekretär der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands: „Der polizeiliche Eingriff und Kessel in Bad Doberan war verfassungswidrig und ein schändlicher Angriff auf die Demokratie.“

Wie berichtet, hatte ein starkes Polizeiaufgebot damals den Hamburger Konvoi wegen zu erwartender Ausschreitungen auf dem Marktplatz von Bad Doberan gestoppt, eingekesselt und mehrere Stunden festgehalten. Unter den Eingekesselten waren auch Lutzke, der Wissenschaftler Rieger sowie der frühere Elmshorner IG-Metall- Sekretär Zabel. Erst mit fünfstündiger Verspätung erreichte der Hamburger Konvoi die Ostseestadt — nach Passieren einer zweiten Polizeisperre bei Bargeshagen. Der Protestmarsch in Rostock war da gerade zu Ende. Lutzke: „In Rostock konnte der Mob die Asylanlaufstelle unter Beifall von Tausenden in Brand stecken, weil sich die Staatsgewalt unter Verantwortung des Innenministers Kupfer zurückzog und politisch gewollt wegguckte, während Menschen, die gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus demonstrieren wollen, schon im Vorwege von Polizei kriminalisiert und eingeschüchtert werden.“ Dies kann nach Auffassung der Kläger „im Hinblick auf die Verteidigung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nicht hingenommen werden“. kva

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