Klage wegen Versetzung Hannemanns: „Hartz-Rebellin“ akzeptiert Vergleich
Die Jobcenter-Angestellte Inge Hannemann weigerte sich, Arbeitslose zu sanktionieren und wurde ins Integrationsamt versetzt. Das hat sie vor Gericht nun akzeptiert.
HAMBURG dpa | Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekanntgewordene Inge Hannemann und die Stadt Hamburg haben einen Vergleich geschlossen. Beide Parteien einigten sich am Montag vor dem Arbeitsgericht Hamburg darauf, dass die frühere Mitarbeiterin eines Jobcenters künftig im Integrationsamt arbeiten wird. Im Jobcenter Hamburg-Altona hatte sich Hannemann geweigert, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen und wurde versetzt. Nun soll sich die 46-Jährige um die Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt kümmern, bei gleichem Gehalt.
Die Sozialbehörde sicherte zu, durch ein fachärztliches Gutachten prüfen zu lassen, welche gesundheitlichen Einschränkungen Hannemann selbst hat. Sie soll dann „leidensgerecht“ beschäftigt werden. Sie hatte argumentiert, die Tätigkeit im Integrationsamt sei zu wenig mit Bewegung verbunden, was sie körperlich nicht vertrage. Die Vertreterin der Sozialbehörde sicherte weiter zu, dass derzeit nicht die Absicht bestehe, Hannemann erneut zu versetzen.
Der Rechtsstreit zwischen der 46-Jährigen, die auch für die Partei Die Linke in der Bezirksversammlung Altona sitzt und bei der Bürgerschaftswahl im Februar 2015 kandidiert, ist damit noch nicht völlig vom Tisch. Es gibt eine weitere Klage, mit der sich Hannemann gegen ihre Suspendierung im Jobcenter wendet. Ein Termin dafür steht aber noch nicht fest. „Ich bin raus, weil ich Missstände öffentlich gemacht habe“, betonte Hannemann im Gerichtssaal. „Es wäre nichts passiert, wenn ich Dienst nach Vorschrift gemacht hätte.“ Sie solle mundtot gemacht werden. „Man lobt mich im Grunde weg.“
Für ihre politischen Äußerungen erhielt sie Applaus von ihren mehr als 50 Unterstützern, die Schilder mit dem Spruch „Empört Euch!“ hochhielten. Der Anwalt der Sozialbehörde, Georg Kalenbach, sagte an die Adresse von Hannemann: „Sie reden hier nicht im Bundestag.“ Richter Esko Horn beruhigte die Wogen und überzeugte beide Seiten von dem Vergleich.
Nach drei Tagen an ihrem neuen Arbeitsplatz zeigte sich Hannemann mit ihrer neuen Aufgabe und ihrem Team grundsätzlich zufrieden. Sie kündigte zugleich an, dass sie künftig darauf achten werde, dass die UN-Behindertenkonvention vom Integrationsamt eingehalten werde.
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