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Klage wegen DiskriminierungRassismus ohne Folgen

Der Deutschtogolese David G. wurde wegen seiner Hautfarbe nicht in eine Reutlinger Disco gelassen. Das müsse er hinnehmen, sagte ein Richter. Jetzt geht G. in Berufung.

Es seien schon genug Schwarze in der Disco, meinte der Türsteher. Bild: photocase / DMG07

BERLIN taz | Erstmals soll ein Fall von Diskriminierung an einer Discotür vor einem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden. Der Anwalt des Deutschtogolesen David G. will dies am Donnerstag durch Einleiten eines Berufungsverfahrens beim OLG Stuttgart erreichen. Sein damals 17-jähriger Mandant durfte im November 2010 nicht in die Reutlinger Discothek "M-Park". Nach Aussagen des Türstehers seien schon genug Schwarze drin.

"Zweifellos eine Demütigung", urteilte in einem ersten Prozess der Richter des Landgerichts Tübingens, Tilman Gruber, Ende Juli. Allerdings überschreite dies "nicht das Maß gewissermaßen täglichen Unrechts oder persönlicher Kränkung, die jedem Menschen alltäglich widerfahren können", so Gruber. Die geforderte Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro lehnte er daher ab.

Das sei zweifellos ein Fehlurteil, ist sich der Potsdamer Juraprofessor Detlev W. Belling sicher. "Eine Demütigung wiegt schwerer als eine persönliche Kränkung und muss nicht entschädigungslos hingenommen werden." Dem Revisionsantrag räumt Belling daher gute Chancen ein. Er ist auch optimistisch, dass ein Urteil des OLG den Schutz vor Diskriminierung stärken könnte.

"Es geht nicht um verletzte Eitelkeiten, wenn jemand wegen seiner Hautfarbe öffentlich herabgesetzt wird, sondern um die Verletzung seiner Menschenwürde", sagt er. Und fordert, dass die Justiz durch abschreckende und wirksame Sanktionen ein Zeichen setzt. So, wie es die europarechtlichen Vorgaben verlangen würden.

Vier vergleichbare Gerichtsprozesse

Bislang galten derartige Fälle eher als juristische Banalitäten. Sie wurden geradezu provinziell vor Amts- oder Landgerichten verhandelt und mit geringfügigen Entschädigungen von wenigen hundert Euro abgeschlossen - wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kam. "Die wenigsten Betroffenen kennen ihre Rechte. Und die, die das Gesetz kennen, scheuen aus Angst vor den Kosten oder aus Scham ein Gerichtsverfahren", sagt Vera Egenberger, Geschäftsführerin des Berliner Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG). Gerade einmal vier vergleichbare Gerichtsprozesse hat es laut Egenberger bisher in Deutschland gegeben.

"Viele Discobetreiber lassen arabischstämmige oder dunkelhäutige Jugendliche nicht rein, weil sie der Meinung sind, dass von diesen ein erhöhtes Aggressionspotenzial ausgeht", sagt Egenberger. Die Antidiskriminierungsbüros erhielten häufig Hinweise zu solchen Vorfällen. Die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor fünf Jahren habe daran wenig geändert. "Das Gesetz findet bislang zu wenig Anwendung. Und selbst wenn es zu einem Verfahren kommt, ist die Ausstrahlungskraft ziemlich gering", sagt Egenberger.

Der in Deutschland aufgewachsene David G. ist vom Urteilsspruch des Tübinger Richters enttäuscht und fühlt sich ein zweites Mal gedemütigt. "Ich hatte das Gefühl, der Richter wollte erst gar nicht verstehen, was es bedeutet, wegen seiner Hautfarbe herabgesetzt und ausgegrenzt zu werden", sagt er. Gegen rassistische Anspielungen und dumme Witze habe er sich zwar mittlerweile ein "dickes Fell" wachsen lassen.

Die Aufforderung des Richters, diese als tägliches Unrecht ohne Weiteres hinnehmen zu müssen, bagatellisiere jedoch Rassismus. Vom OLG Stuttgart erhofft sich David G. mehr. Zumal sich, nachdem was er von ebenfalls dunkelhäutigen Freunden erfahren habe, an der Praxis des "M-Park" in Reutlingen nichts geändert haben soll.

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38 Kommentare

 / 
  • K
    Katara

    Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass die meisten Reutlinger und Umgebung (Beamten & Unternehmer & Anwohner) 80% Rassisten sind. Nur wird es in Reutlingen besser vertuscht. Man kann dem Kläger wünschen, dass er bei der nächsten Instanz Gewinnt.

  • WK
    wo kommen wir da hin?
    Und das ist schlicht und ergreifend Rassismus und bleibt auch dann Rassismus

     

    sicher. und wenn einer auf der straße "dumme kuh" ruft, dann ist das sexismus. aber es ist eben nicht jeder rassismus oder sexismus justiziabel.

  • S
    schwarzunddeutsch

    shakingHead hat es auf den Punkt gebracht: DEUTSCHLAND ist verseucht durch euren Rassismus. Langt euch estmal an die eigene Nase. Ich würde viele von euch gerne mal in eine schwarze Haut stecken und euch in diesem Land 1 Jahr lang mit versteckter Kamera filmen. Sucht damit einen Job, lauft damit auf der Straße, geht damit einkaufen, geht auf Wohungssuche -geht in den Club. Ihr lebt in eurer eigenen Welt, und die Argumente: "Ich habe aber schwarze Freunde" oder "Ich war aber schon mal in Afrika" usw könnt ihr in den Müll schmeißen. IHR seid die wahren Rassisten, durch eure Mithilfe, das Verharmlosen und Ignorieren haltet ihr Rassismus am Leben. Wenn ihr schon Rassisten seid, dann steht wenigstens dazu!

     

    I LOVE MY DARK SKIN

  • S
    shakingHead

    Es ist schon wirklich verblüffend, wie oft hier die Argumentationskette angebracht wird, dass solche Situationen doch immer wieder vorkommen, die Welt eben schlecht sei und deshalb: so what?

    Pfffft .... wo kommen wir denn hin, wenn Recht nicht mehr gesprochen werden kann/darf/soll, nur weil Unrecht zum Alltag gehört?

     

    Fakt ist nunmal, dass einen Besucher aufgrund seiner Hautfarbe der Einlass in eine Disko verwehrt wurde. Und das ist schlicht und ergreifend Rassismus und bleibt auch dann Rassismus, wenn das selbe Tante Jutta oder Onkel Karl irgendwo anders auf der Welt ähnlich passiert. Oder ist mir da was entgangen und sowas gleicht sich jetzt irgendwie zwischen einzelnen Nationen aus und ist somit nichtig?

     

    Dies Aussage des Türstehers ist zwar ehrlich aber auch ziemlich dämlich ... hätte er einfach keinen Grund genannt, wäre es doch soweit gar nicht gekommen. Der eigentliche Hohn ist meiner Meinung nach die Bagatellisierung des Falls durch den Richter, die eine weitere Erniedrigung für das Opfer darstellt.

     

    Darübr, ob das Opfer nun tatsächlich hätte klagen müssen, lässt sich sicherlich streiten aber viele Antworten hier zeigen doch ganz deutlich den unterschwelligen Rassismus auf, der in Deutschland schwelt.

    Das einem Betroffenen da die Hutschnur hochgeht und er von seinem Recht gebrauch macht, ist durchaus nachvollziehbar ... dafür ist ein Rechtstaat schließlich da!

  • BH
    blaue hose
    Der Mitarbeiter einer Disco hat eine Person, die den Einlass begehrte, abwertend behandelt und zwar wegen des Merkmals, auf welches diese Person keinen Einfluss hat, in diesem Fall Hautfarbe.

     

    und? täglich werden leute – wie auch immer – behandelt auf grund von nicht beeinflussbaren merkmalen. das kann man nicht von gesetz wegen abschaffen, weil menschen nicht alle gleich sind, nicht alle gut sind und wir nicht im moralischen friede-freude-eierkuchen-land leben, in dem man gutsein staatlich verordnen kann.

  • R
    reblek

    "Viele Discobetreiber lassen arabischstämmige oder dunkelhäutige Jugendliche nicht rein, weil sie der Meinung sind, dass von diesen ein erhöhtes Aggressionspotenzial ausgeht", sagt Egenberger. - Von einem Potenzial geht gar nichts aus, es ruht still wie der See: "Gesamtheit aller vorhandenen, verfügbaren Mittel, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Energien" (Duden)

  • A
    Achim

    Ich kam auch schon in Discos nicht rein und ich bin "weiß". Es ist im Ermessen des Türstehers, wer rein darf und wer nicht. Im Einzelfall ist das hart. Wenn jeder 5000 Euro für eine Ablehnung bekäme, wäre das wohl übertrieben. In der Praxis ist es leider so, dass die Ablehnungen ihre Gründe habe. Die Discobetreiber wollen das Aggressionspotential im Laden gering halten. Und da sie keine Psychotest durchführen können, entscheiden sie nach Bauchgefühl.

  • E
    EAV

    In den USA werden pro Jahr 1 Billion Dollar ( das ist eine 1 mit ganz ganz vielen Nullen) von der sog. "Klageindustrie" umgesetzt, das ist mehr als alle Rüstungsfirmen der Welt zusammen umsetzen. Die Gewinnmarge liegt bei ca. 30 % zzgl. der eingeklagten Gelder. Ich finde es pervers, dass die taz diese offensichtlich nur auf Profit ausgerichetet Ausnutzung des Rechtssystems jetzt auch in Deutschland propagiert, und hierbei einen ekelerregenden Rassismus offen fördert.

  • S
    scharzunddeutsch

    Rassismus in Deutschland ist und bleibt ein Problem. Hellhäutige Menschen mit Immigrationshintergrund sind, vergleichbar mit dunkelhäutigen Menschen, nicht die "Bunten Hunde". Ich habe die Erfahrung gemacht, dass je pigmentierter die Haut, umso größer die Gefahr rassitischer Äußerungen und/oder Gewalt. Kaum jemand, der nicht selbst betroffen ist, kann nachvollziehen wie es sich anfühlt im eigenen Land als Fremdkörper behandelt zu werden.

    Die Begründung des Türstehers ist rassistisch und beleidigend, unabhängig welche Beweggründe er für sein Handeln hatte. Mich würde interessieren, wie die Discothek dazu steht und ob sie sich offiziell beim Opfer entschuldigt hat.

  • S
    sellerie

    Ja, das ist Rassismus. Genau wie viele der Kmmentare hier. Ich kann kaum so viel essen wie ich kotzen muss.

    Typischer Reflex der herrschenden Klasse: "ja, ich werde doch auch diskriminiert wenn..." Darum geht es aber weder in dem Prozess, noch in dem Artikel. Dient also lediglich dazu Rassismus und rassistische Denkweisen (meistens die eigene) zu rechtfertigen.

     

    Manchen Kommentatoren ist zudem wohl nicht zuzumuten Texte aufmerksam zu lesen und sich an den geschilderten Fakten zu orientieren. Schade.

     

    Gut das wir in diesem Land gelernt haben was Rassismus ist, so können wir ihn wenigstens folgerichtig aufblühen lassen.

     

    Jetzt kann ich doch kotzen, war also doch für was gut.

    Traurig, furchtbar, erschreckend.

  • K
    Ökomarxist

    Wenn der Türsteher sagt "Es seien schon genug Schwarze drin.Dann ist das diskriminierend für den Deutsch-Togolesen, man selektiert ihn aus .Das ist Rassismus in ihrer schlimmsten Form.

  • K
    Karl-August

    Die gesamte Antidiskriminierungsgesetzgebung gehört auf den Müll, da sie eine nicht hinnehmbare Einschränkung der individuellen Vertragsfreiheit darstellt. Solche Instrumente passen zu totalitären Regimen, nicht aber in eine freiheitlich-liberale Gesellschaftsordung.

  • L
    Lena

    @Otto Pardey

    Was hat, bitteschön, Strauss-Kahn-Fall mit dem im Artikel beschriebenen zu tun? Oder üben Sie sich in Demagogie?

    @Norbert

    Es geht nicht darum, ob der Türsteher eine Person reinlassen soll oder nicht. Der Mitarbeiter einer Disco hat eine Person, die den Einlass begehrte, abwertend behandelt und zwar wegen des Merkmals, auf welches diese Person keinen Einfluss hat, in diesem Fall Hautfarbe. Das ist der Kern des Problems. Lesen Sie bitte den Kommentar von Daniel.

    @Tizio

    Es steht Ihnen zu, die Discobesitzer zu verklagen, wenn Sie aus diskriminierenden Gründen abgewiesen werden.

  • V
    vic

    Möglich, dass in diesem Fall das in Deutschland übliche Maß an Rassismus und persönlicher Beleidigung von anders aussehen oder sonsstwie von der Norm abweichenden Menschen nicht überschritten wurde.

    Was aber nicht bedeutet, dass man als "unabhängiger" Richter eine individuelle Klage abweisen darf.

  • EA
    Ein andalusischer Hund

    Hihi, endlich kommt die taz mal wieder mit der Nazikeule, das war ja aschon lange nicht mehr der Fall! Habe herzlich gelacht über den witzig geschriebenen Artikel, den niedlichen Begriff "Deutschtogolesen", den völlig unbekannten Juraprofessor, die lebensfremde Ausländerbeauftragte, ein richtig erheiternder Artikel!

  • H
    Hans

    Wie müde, das es so was echt noch gibt, solche peinlichen "Jetzt nutze ich mal ein wenig die bösen deutschen Nazis aus und verdiene damit richtig Kohle" - das ist ja im Bereich "Komm, wir erfinden mal eine Vergewaltigung" zur Zeit angesagt, hoffentlich kommt das jetzt im Bereich "Komm, wir erfinden mal Rassismus" nicht wieder in Mode. Denn wie bei Vergewaltigungen auch gilt hier leider, dass die wirklichen Opfer durch solche erkennbar nur auf Profit gerichteten Klagen verhöhnt werden.

     

    Schon seltsam, dass die taz die hochprofitable, kapitalistisch ausgerichtete und milliardenschwere Klageindustrie so offen unterstützt.

  • F
    Fischhead

    @Tizio: Doch! Genau DAS ist Rassismus, was bitte sehr denn sonst. Dabei ist es voellig irrelevant, ob andere (Türken/Russen) sich auch rassistisch verhalten. Immerhin muss man dem Türsteher eine gewisse Ehrlichkeit zugute halten. Normal kommt Rassismus nicht so direkt daher. Immerhin hat der Betroffene hier die Moeglichkeit sich zu wehren. Okay, ich finde auch es wuerde reichen den Laden in Zukunft zu meiden. Hier gleich zu klagen ist halt typisch Deutsch ;)

  • H
    hausrecht

    der discobetreiber hat das hausrecht und kann rein lassen, wen er will. ebenso wie ich in meine wohnung lasse, wen ich will oder der FC bayern bestimmt, wer mitspielen darf. wenn frau schmidt nicht mitspielen darf, ist das keine diskriminierung.

  • H
    hatem

    Der Betreiber hat das Hausrecht und will mit seinem Laden nicht Leute diskriminieren, sondern Geld verdienen. Das geht nur, wenn er drinnen gute Stimmung und wenig Ärger hat.

     

    Also lässt er die Leute draußen, die in der Vergangenheit oft Ärger gemacht haben. Wenn die Erfahrung zeigen würde, dass Deutsche den meisten Ärger machen, würden die eben oft nicht reingelassen.

     

    Dass es bei dieser Kategorisierung in Einzelfällen auch mal den Falschen trifft - so ist das Leben.

  • P
    Polychloriert

    Nach der Argumentation mancher Kommentatoren hier, müsste auch ich Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn ich an der Diskotür abgewiesen werde weil dem Türsteher meine Nase nicht passt. Die Nase ist auch eine nicht-änderbare Eigenschaft von mir. Wieso wird hier eigentlich davon ausgegangen, dass irgendwer ein RECHT auf Eintritt in ein Privatetablissement hat? Letztlich gilt immer noch das Hausrecht und der Besitzer kann reinlassen und rauswerfen wen er will. Der muss sich nicht rechtfertigen. Sicherlich mag man dem Türsteher vorwerfen können, was die Amerikaner als racial profiling bezeichnen. Ist nicht OK. Wenn das allerdings Polizisten machen, wird das mit der Berufserfahrung gerechtfertigt. Evtl gabs ja auch Probleme mit bestimmten Bevölkerungsgruppen in der Disko - wer weiß das schon. Viel Wind um nichts, wie ich finde.

  • DW
    Damals wars

    "von Marcus:

     

    solte man einen Dikobetreiber schon zugestehen sein Publikum selektieren zu dürfen."

     

    Recht haste, Marcus.

    Im selektieren sind wir Deutschen Weltmeister.

    Ich würde niemanden in eine Disco lassen, der nach einem deutschen Schlagersänger benannt ist.

  • I
    imation

    von Herbert:

    "Mal was zum schmunzeln:

     

    In Hannover gab es einen ähnlichen Fall. Das Antidiskriminierungsbüro setzte sich für diesen Fall ein und unterstützte eine Klage.

    Dabei kam heraus, dass dieser übel diskriminierte am Ruhetag der Disco vergeblich Einlass begehrte."

     

    Die Sache ist doch ganz klar:

    Die Disko war nur zu damit man ihn nicht reinlassen muss. ;)

  • D
    Daniel

    @Marcus: Ich finde es schon eine Schweinerei, wenn jmd. aufgrund seiner Hautfarbe abgewiesen wird. Ich wurde zwar auch oft nicht in Clubs reingelassen (Z.B. in einen Szene Techno-Club in Berlin, welcher u.a. auch verdächtigt wird rassistisch zu sein), aber nie mit einer solch herabsetzungswürdigen Begründung. Ich finde es muss keine Begründung für einen Nicht-einlass geben. Der CLubbetreiber soll gerne nach Sympathie seine Gäste auswählen dürfen, aber nicht nach Herkunft oder Hautfarbe.

  • I
    imation

    "Viele Discobetreiber lassen arabischstämmige oder dunkelhäutige Jugendliche nicht rein, weil sie der Meinung sind, dass von diesen ein erhöhtes Aggressionspotenzial ausgeht", sagt Egenberger.

     

    Ich hab das Gefühl das Frau Vera Egenberger, Geschäftsführerin des Berliner Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) noch nicht in vielen Diskos war.

  • M
    Michael

    @Boumedienne: Nee, nee, dieser Richter müsste im Urlaub an der Grenze des jeweiligen Landes zurückgewiesen werden mit der Begründung es wären schon genug Weisse, Deutsche, Rechtsgelehrte etc. im Land.

  • LM
    lutz mock

    das sowas tausend fach vorkommt ist ja mal klar. Wenn der Türsteher aber so doof ist und seine rassistischen Beweggründe (oder die seines Vorgesetzten) offen zu legen, gehört er mindestens zu einem Schadensersatz herangezogen. Dunkelhäutige oder türkisch/arabisch aussehende Diskobesucher werden sonst meist mit fadenscheinigen Ausreden abgewiesen ("du passt leider nicht in unser Gästebild", "mit deinen Schuhen, deiner Hose etc geht das nicht"). Das ist zwar eigentlich noch ärgerlicher, allerdings kann man den Betreibern/Türstehern dann nichts. Ein ehemaliger Mannschaftskamerad von mir hat sich immer die Brille seines Vaters geliehen um "deutscher" auszusehen und in die Disko eingelassen zu werden.

  • D
    Daniel

    Wäre Schwarzen nicht grundsätzlich der Eintritt verwehrt, bestünde der rassistische Teil der Aussage nur darin, "Schwarze" pauschal als eine Teilmenge Gäste zu betrachten. Dass deren Anzahl wie die anderer wahrnehmbarer Teilmengen (Männer, Frauen, Menschen über 30, Schlipsträger o. ä.) nicht überrepräsentiert sein soll, mag man zwar doof finden, wäre aber noch vertret- und definitiv nicht strafbar.

     

    Im vorliegenden Falle war die Aussage, es seien "schon genug Schwarze drin" aber eine vorgeschobene Lüge, wie andere Quellen verraten. In dem Fall handelt es sich tatsächlich um rassistische Diskriminierung und muss auch entsprechend verurteilt werden.

     

    Und nein, die Tatsache, dass anderswo durch andere Menschen auch diskriminiert wird, macht es weder besser noch akzeptabel.

  • E
    emil

    wenn der laden voll ist - okay. aber aufgrund von eigenschaften die sich nicht ändern lassen jemandem den eintritt zu verwehren? andere kleidung oder so ist ja alles möglich, aber ein schwarzer müsste also weiß sein um rein zu dürfen - das sehe ich auch als arge bagatellisierung seitens des gerichts. ich dachte wir wären über so einen rassenquatsch hinüber - und nein, meines erachtens gehört sowas nicht zum alltäglichen was wir alle ertragen müssen.

  • T
    Tizio

    Das ist doch kein Rassismus.

    In nen Club kommt man halt rein oder nicht. Hier im näheren Umkreis gibts allein 8 sogenannte Russen und Türkendiscos. Da kommt KEIN Deutscher rein. Außer SIE hat Titten. Da schreit auch keiner Rassismus oder Diskriminierung. Aber hier wird mal wieder die Nazikeule geschwungen (Gähn) und ein Gericht bemüht. Lächerlich.

    Noch was. Ein Club lebt von seinen Gästen. Das ist ein Geschäft. Ein Geschäft in dem dir ein Dutzend Idioten die Firma ruinieren kann. Keiner kennt die Vorstory.

  • H
    Herbert

    Mal was zum schmunzeln:

     

    In Hannover gab es einen ähnlichen Fall. Das Antidiskriminierungsbüro setzte sich für diesen Fall ein und unterstützte eine Klage.

    Dabei kam heraus, dass dieser übel diskriminierte am Ruhetag der Disco vergeblich Einlass begehrte.

  • H
    hopfen

    "Viele Discobetreiber lassen arabischstämmige oder dunkelhäutige Jugendliche nicht rein, weil sie der Meinung sind, dass von diesen ein erhöhtes Aggressionspotenzial ausgeht"

     

    Viele lassen auch russisch aussehende Leute nicht rein oder halt an einem Tag die Russen und am anderen die arabischen Jugendlichen. Wenn sie beide Gruppen rein lassen gibt es leider oft Schlägereien...das will auch keiner, aber wenn sie aufpassen werden se verklagt.

     

    Wenn es nach dem Grundgesetz geht sind auch Bevorzugungen von Frauen(kostenloser Eintritt, freie Getränke) verboten, trotzdem erfüllen sie einen Zweck, welcher vom Betreiber gewollt ist und zwar ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis in der Disco.

  • T
    Tim

    Wer als Richter sowas von sich gibt, sollte sich dringend überlegen, ob Vorruhestand nix für ihn ist. Den Beruf hat er jedenfalls deutlich verfehlt.

     

    @Marcus

    "Während es sich bei einem echten öffentlichen Ereignis wie bus Bahn oder Konzert um einen massiven Skandal handeln würde solte man einen [KZ-Kommandanten] schon zugestehen sein Publikum selektieren zu dürfen. Dies ist auch für den reibungslosen Betrieb notwendig."

    --- Passt auch.

     

    @Otto Pardey

    Diskriminierung (und deren Spezialfall Rassismus) funktioniert immer nur von oben nach unten, nicht umgekehrt.

  • N
    Norbert

    Komisch. Ich dachte immer, es sei Aufgabe eines Türstehers, bestimmte Gäste nicht rein zu lassen. Ich erkene im Artikel nicht mal den Ansatz einer Recherche danach, was dort wirklich passiert ist und was die Gründe dafür waren.

  • H
    Hasso

    Eigentlich ganz verständlich-, es muss ja auch noch was für die "Siedewürstchen" übrig bleiben. Man kennt doch das Faible der Blondinen für "Blutwürste". Eigentlich ist es eine Diskriminierung an den "Weißen" durch die Blonden. Man kann verstehen, dass der Türsteher da kritisch denkt in der Sache: "Streit um die Würste". Was der Gesetzgeber vorlegt hat noch lange nicht Hand und Fuß-, dazu müsste er erst einmal seine Hausaufgaben richtig machen. Ich denke,dass vor Deutschen Gerichten die Zugereisten meist zuvorkommender behandelt werden als die Einheimischen. Ich suche mir auch aus,wenn ich in meine Wohnung lasse, warum soll das in einer Diskothek anders sein.

    Diskriminierung wäre es ja nur, wenn per se keine Schwarzen in die Diskothek rein dürften.

  • AB
    André B.

    Unglaublich!

     

    @Otto Pardey:

     

    Es ist wohl ein Unterschied, ob einzelne "schwarze" Personen einen bewussten oder unbewussten Rassismus an den Tag legen, oder ob ein BR Deutsches Gericht dieses Verhalten toleriert.

    Ebenso ist es unerheblich welche Vorgänge sich in den USA, der Dom.Rep., abspielen. Wir in der BRD leben ja wohl in einem Rechtsstaat, der dieses Verhalten eben nicht duldet(lt. "Antidiskriminierungsgesetz").

     

    Somit erscheint Ihr Kommentar als Duldung, wenn nicht gar als Gutheißen dieses Verhalten, à la "ich werde ja auch im Ausland diskriminiert, also ist es hier auch in Ordnung".

    Damit kommen wir nicht weiter.

  • B
    Boumedienne

    Diesem Richter sollte man verbieten, auszureisen, wenn er Urlaub macht, mit der Begründung, dass er ja als Deutscher in Deutschland bleiben muss. Dann merkt er vielleicht, was er dem jungen Mann da an den Kopf geworfen hat...oder man schickt ihn in ein Schwarzen - Ghetto in den USA, wo er den Leuten dort mal sein Urteil erklären soll...

  • OP
    Otto Pardey

    Es wird immer schnell von Rassismus im Zustand des

    multikulturellen Wahnzustandes in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen.

    Dabei ist festzustellen,das der Rassismus von Schwarzen

    gegenüber Weißen generell be-oder unbewußt verschwiegen

    wird.

    Am 23.08.2011 während der Verfahrenseinstellung

    des Herrn Strauss-Kahn in New York hat eine schwarze

    Zuschauerin aus der Menge zugerufen er ist ein Weißer,

    er hat Geld und Macht.

    Fest steht jedoch, daß das vermeindliche Opfer schon

    bei dem Antrag auf Aufenthalt in den U.S.A gelogen

    haben soll.

    Weiterhin sollen beauftragte Privatdetektive heraus

    bekommen haben,das dieses angeblich vergewaltigte

    mit der org.Kriminalität zusammen gearbeitet

    haben soll und alles nur in Szene gesetzt sein soll

    um daraus Geld zu schlagen.

    Während meines Aufenthalt in der Dom.Rep.hat mir

    ein schwarzer Freund gesagt,er könne mich dort

    nicht in das Wohngebiet wo ausschließlich Schwarze

    wohnen mitnehmen, weil er Sorge um meine Sicherheit habe.

  • M
    Marcus

    Während es sich bei einem echten öffentlichen Ereignis wie bus Bahn oder Konzert um einen massiven Skandal handeln würde solte man einen Dikobetreiber schon zugestehen sein Publikum selektieren zu dürfen. Dies ist auch für den reibungslosen Betrieb notwendig. Sonst müssten konsequenterweise auch die ganzen Leute Klagen die mit der Begründung es seinen schon zu viele Männer drine abgewiesen wurden. Außetrdem ist es im endefeckt auch nicht durchsetzbar. Dann heißt es eben wegen überfüllung kein Einlas außer mit Reservierung der nächste der kommt hat eben reserviert.