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Klage gegen Windpark-KonzernNichts als windige Versprechen

Die Prokon-Gruppe wirbt mit Traumzinsen für eine sichere ökologische Geldanlage. Wettbewerbshüter halten die Werbung für irreführend und klagen. Riskante Investition

Mehr als bloße Öko-Romantik: Windkraft ist ein knallhartes Geschäft geworden. Bild: dpa

"An alle Sparfüchse" appelliert ein Werbeflyer, den die Prokon-Gruppe aus Itzehoe in deutschen Briefkästen verteilt. Wer sogenannte Genussrechte des Windpark-Entwicklers aus Itzehoe erwirbt, dem verspricht das Unternehmen eine jährliche Mindestverzinsung von 6 Prozent bei hoher Sicherheit. Tatsächlich zahlt Prokon seit Jahren sogar 8 Prozent Zinsen.

Mehr als 370 Millionen Euro hat der Windpark-Entwickler nach eigenen Angaben bislang mit seinem Angebot eines "grünen Sparbuchs" bei tausenden Kleinanlegern eingesammelt. Das Geld soll in den Ausbau der mittlerweile 32 Prokon-Windparks fließen. Doch die Investition ist keineswegs so sicher, wie Prokon suggeriert. Tatsächlich droht den Inhabern von Genussscheinen im schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer Anlage. Genussscheine garantieren lediglich eine Erfolgsbeteiligung - sofern es einen Gewinn gibt.

Die taz hat bereits über mögliche Gefahren der Prokon-Genussscheine berichtet. Anlegerschützer kritisierten in der taz, es bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass Prokon Dividenden nicht aus tatsächlichen Gewinnen, sondern aus neu eingeworbenen Anlegergeldern finanziere.

Die Prokon-Werbung hat die Wettbewerbshüter alarmiert. "Wir haben Prokon verklagt, weil wir wesentliche Aussagen des Prospektes für irreführend halten", sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Die Wettbewerbshüter hatten zuvor das Unternehmen aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Doch Prokon weigerte sich. Gerichtlich will die Wettbewerbszentrale Prokon nun zwingen, mit bestimmten Aussagen nicht mehr zu werben. "Prokon soll es unterlassen, in dem Prospekt seine Genussscheine in die Nähe von Spareinlagen zu rücken und eine Mindestverzinsung von 6 Prozent anzukündigen", sagte Peter Breun-Goerke. Ebenfalls solle Prokon nicht mehr mit einer Rückkaufgarantie für Genussscheine sowie der Behauptung werben, die Sicherheit der Einlagen sei durch eine hohe Streuung der Gelder gewährleistet.

Prozessbeobachter berichteten der taz, der Richter habe während der öffentlichen Verhandlung am Landgericht Itzehoe Prokons Werbeaussagen als "Freifahrtschein" bezeichnet, den das Unternehmen nicht bieten könne. Genussscheine seien "keine Sachwerte", wie es der Prospekt durch die Investition in Windkraftanlagen suggeriere. Zudem könne eine Verringerung der Einspeisevergütung für Ökostrom durch den Gesetzgeber die Mindestverzinsung gefährden. Prokon lehnte es am Donnerstag auf taz-Nachfrage ab, zu der Auseinandersetzung Stellung zu nehmen. Vor dem Itzehoer Gericht geht es am 3. August weiter.

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4 Kommentare

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  • WS
    W. Siegel

    Liebe TAZer, Ihr seid nicht unabhängig, sonst hättet Ihr Euch sachgerecht über Prokon informiert. Seit 8 Jahren habe ich kein Geld verloren, nur satte Zinsen. Für die Banken ist Prokon ein einziges Ärgernis, weil Prokon erfolgreich, bankenkritisch und von ihnen unabhängig ist. Die TAZ als Sprachrohr der Banker, klingt grotesk, ist aber offenbar Tatsache.

  • P
    Prokonkritik

    Also eines muss man einmal klar stellen: Jeder kann selbst entscheiden, wo und wie er sein Geld anlegt. Allerdings muss sich jeder seiner eigenen Risikoeinstellung sicher sein. Und hier ist der Knackpunkt zu wirklich seriösen und realistischen Geldanlagen: Unser Wertpapierhandelsgesetz schreibt z. B. einem Bankberater vor, bevor der Kunde die Geldanlage tätigt, die Risikoneigung produktunabhängig zu analysieren. Erst wenn er dann weiß, dass sich der Kunde in Risikoklasse 4 (=spekulativ)sieht, kann er ihm überhaupt Produkte wie Genussrechte anbieten. Von Prokon wird hier dem "Sparfuchs" einfach ein Prospekt ins Haus (wahllos jedes Haus) geschickt. Aber die Anlage als Genussschein hat nichts mit "Sparen" im eigentlichen Sinne zu tun und so wird "Otto Normalverbraucher" von vorn herein in die Irre geführt. Eine "Garantie" gibt es bei dieser Art der spekulativen Anlage nicht! Und wie kann eine Anlage auf mindestens 3 Jahre besonders flexibel sein? Eines ist ja wohl auchklar: Bei einer Geldanlage gibt man einen Kredit und dafür gibt der Kreditnehmer Zinsen - und je schlechter dessen Bonität ist, desto mehr Zins muss er zahlen... Und 8% Zinsen sind nun mal derzeit ein Vielfaches über "normaler" Zinslage - wie siehts da wohl mit der Bonität des Unternehmens Prokon aus? Natürlich ist für den einzelnen Anleger toll, wenn der Zins gezahlt wird, da ist es schließlich egal, wie es zur Auszahlung kommen konnte. Aber man sollte wirklich mal hinter die Kulissen schauen. Es verbirgt sich inzwischen ein enormes Netzwerk von Prokon Unternehmen hinter dieser Anlage - warum? Eine seriöse, geradlinig gestrickte Firma hat dies meines Erachtens nicht nötig. Die Werbung ist nicht korrekt aufgebaut. Das ist es, was mich bei dieser Anlage stutzig macht. Da wird mit den Anlegergeldern sehr verschwenderisch umgegangen, die Investitionen sind in Millionenhöhe - wenn da mal was schief geht, ist der Verlust/Totalverlust nicht weit. Es gibt schließlich keinerlei Absicherung. Man sollte nicht auf diesen Werbeprospekt von Prokon hereinfallen - wenn man es trotzdem tut, darf man auf keinen Fall jammern, wenn man Verluste erleidet! Man hat ja spekulativ angelegt! Aber wahrscheinlich sind das dann sogar die Anleger, die bei ihrer Hausbank bei der Anlage von 100 EUR nach der Einlagensicherung fragen... Wer jedoch durch den Prospekt wirklich motiviert wurde: Es gibt realistischere Möglichkeiten, in Genussrechten und/oder erneuerbare Energien anzulegen. Gehen Sie doch einfach mal zu Ihrer Bank und verlangen Sie eine richtige Wertpapierberatung... Die Banken sind nämlich viel besser als ihr (inzwischen so negative) Ruf. Viel Spaß bei der Geldanlage!

  • P
    Prokongeschädigter

    Ich war jahrelang Anleger bei Prokon.

    Allerdings hatte ich nicht in Genussscheine investiert, sondern war direkt an den Windparks beteiligt.

    Die Herren von Prokon hatten mich mit großzügigen Zinsversprechen geködert, die sie zunächst auch wegen gegebener Ausschüttungsgarantien einhalten mussten. Als sie jedoch gemerkt haben, daß das auf Dauer irgendwie wohl nicht funktionieren kann, und wir Herren Anleger, die natürlich auch Stimmrechte hatten aufmüpfig wurden, hat man versucht, die Anlage in Genusscheine umzuwandeln.

    Nachdem ich mich über Jahre dagegen gewehrt habe, hat man mich letztes Jahr einfach aus der Gesellschaft "rausgeworfen" und bei der "Entschädigung" hat man gleich noch ein paar schöne Tausender der Ausschüttungen wieder einbehalten.

     

    Nun kann ich sehen, wie ich das Geld und die steuerlichen Verluste wieder einklage.

     

    Anleger sind bei Prokon nur so lange gut, wie sie zahlen und den Mund halten.

    Ich würde bei Prokon nie wieder auch nur einen Cent investieren !!

  • W
    windmüller

    Ich bin seit Jahren Anleger bei Prokon und kann die Aussagen dieses Artikels in keinster Weise nachvollziehen.

    In dem Prospekt den ich von der Firma erhalten habe, wird meiner Meinung nach deutlich auf mögliche Risiken hingewiesen, und auf dem Vertrag muss ich unterschreiben das ich mir bewusst bin, das ich mein Geld auch verlieren kann.

    Was daran ist irreführend?

    Die Risiken halte ich persönlich für überschaubar und bevor ich jemandem mein Geld gebe der mir weniger als Inflationsrate dafür zahlt, investiere ich lieber in eine Firam die etwas für unsere Umwelt tut, und sich in einem gesetzlich gesicherten Bereich bewegt.

    Die Andeutung Prokon würde ein Schneeballsystem betreiben halte ich, ohne irgendwelche stichhaltigen Beweise für eine, an Verleumdung grenzende Frechheit.