piwik no script img

Klage gegen VG-WortDie Hälfte für die Verleger?

Der Bundesgerichtshof verhandelt über die Verteilung von VG-Wort-Erlösen. Ein Autor klagt auf den Anteil, der bisher den Verlagen ausgezahlt wird.

Bibliotheken zahlen eine VG-Wort-Abgabe, doch kommt nicht alles bei den Autoren an. Bild: dpa

FREIBURG taz | Es geht jedes Jahr um 60 Millionen Euro, die die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort an Verlage überweist. Der Bundesgerichtshof verhandelte jetzt darüber, ob das Geld eigentlich den Autoren zusteht.

Die VG Wort macht Urheberrechte immer dort geltend, wo der einzelne Autor überfordert wäre – gegenüber Bibliotheken, Erstellern von Pressespiegeln und den Produzenten von Kopiergeräten. Ihre Auftraggeber sind über 400.000 Autoren und rund 11.000 Verlage, mit denen die VG vertraglich verbunden ist. Bisher gehen – je nach Textart – 30 bis 50 Prozent der Einnahmen an die Verlage.

Dagegen klagt seit 2011 Fachautor Martin Vogel, ein renommierter Spezialist für das Urheberrecht. Ihm geht es nicht ums Geld, sondern ums Prinzip: „Das Urheberrecht steht allein den Autoren zu, also müssen auch die Erlöse der VG Wort in der Regel vollständig an die Autoren gehen.“ In den ersten beiden Instanzen – beim Landgericht und Oberlandesgericht in München – bekam Vogel jeweils Recht.

Die VG Wort ging dagegen in Revision zum BGH. Sie beruft sich auf ihre Verteilungspläne, die Teil der Verträge sind, die jeder Autor abschließt. „Diese Verträge verstoßen weder gegen deutsches noch gegen europäisches Recht“, sagt VG-Wort-Anwalt Thomas Winter.

Warten auf den EuGH

Die BGH-Richter neigten in der Verhandlung am Donnerstag zunächst eher der Position von Kläger Vogel zu. Sie setzten dann aber das Verfahren aus, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem ähnlichen Fall aus Belgien eine Entscheidung getroffen hat. Der EuGH verhandelt bereits am 29. Januar, das Urteil wird dort aber erst einige Monate später verkündet.

Vogel ist Einzelkämpfer und wird nicht von den Urheberverbänden unterstützt, die die Teilung der Einnahmen als traditionellen „Kompromiss“ akzeptieren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Der Bundesgerichtshof verhandelte jetzt darüber,

    ob das Geld nicht eigentlich den Autoren zusteht.

     

    Das ist fein;

    schön ist aber auch das hier:

    "…Das Urheberrecht steht allein den Autoren zu,…"

     

    &das - könnten sich eure

    Netikettenjäger auch - und zwar gleich mehrfach bitte -

    hinter die Ohren schreiben!

     

    Denn zumindest jenseits eurer

    freihändigen Netiquette

    IS IT FORBIDDEN -

    irgendwas an unseren Texten

    in der Kommune - in welcher Form auch immer -

    RUMZUSCHNIBBELN*~*

     

    &das meine ich ganz ernst;

    Alles das ist verboten&unterfällt zudem

    dem bösen Z-Wort;

     

    Ihr könnt euch nämlich im Netz/e-taz auf nichts,

    auf gar nichts dafür berufen;

    Mehr als euren Netikettenhinweis gibts sowieso nicht

    &vor allem - woanders anders -

    DAS IST NICHT DIE PAPERTAZ. Punkt.