Klage gegen Betreuungsgeld: Verfassungsgericht prüft Zuschlag

Hamburg will die Prämie kippen und hat deswegen Klage eingereicht. Schwesigs Staatssekretär muss den Zuschlag verteidigen – obwohl die Ministerin selbst gegen ihn war.

Wer kümmert sich um den Nachwuchs? Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Die am heftigsten umstrittene Familienleistung der letzten Jahren steht an diesem Dienstag in Karlsruhe auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt (10.00 Uhr) über das umstrittene Betreuungsgeld. Den Richtern liegt eine Klage Hamburgs vor. Das Land hält die Prämie für verfassungswidrig und will sie vollständig kippen. Das noch für 2015 zu erwartende Urteil könnte daher über die Zukunft der Leistung entscheiden. (Az.: 1 BvR 2/13)

Die Prämie wurde im August 2013 nach erbittertem Streit auf Betreiben der CSU eingeführt. Danach bekommen die Eltern 150 Euro monatlich, die ihr Kleinkind nicht in einer Kita oder von einer staatlich geförderten Tagesmutter betreuen lassen.

Die Verhandlung ist für den ganzen Tag angesetzt. Sie gilt als politisch brisant, weil das Bundesfamilienministerium die Prämie verteidigen muss – obwohl Ministerin Manuela Schwesig (SPD) vor ihrer Amtsübernahme eine scharfe Gegnerin des Betreuungsgelds war. Die CSU hat deshalb angekündigt, die Verhandlung „mit Argusaugen“ zu beobachten, wie CSU-Chef Horst Seehofer am Montag sagte.

Schuld an Schwesigs Dilemma ist nach Ansicht der Grünen die SPD selbst. „Sie hätte das Betreuungsgeld abschaffen können“, sagte Bundestagsfraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Deutschen Presse-Agentur. „Jetzt muss Frau Schwesig ein Gesetz verteidigen, das sie zurecht selbst nie wollte. Dabei kneift sie und schickt lieber ihren Staatssekretär nach Karlsruhe“, um das Vorhaben zu verteidigen.

CSU schickt Beobachter nach Karlsruhe

Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) aber war vorher in Hamburg tätig – und hat die Klage des Landes mit ausgearbeitet. Die CSU-Landesgruppe schickt deshalb einen eigenen Beobachter nach Karlsruhe, den Abgeordneten Hans-Peter Uhl, wie Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt in der Passauer Neuen Presse ankündigte.

Hamburg sieht gute Chancen, das ungeliebte Betreuungsgeld zu kippen. Schon die Durchführung der Verhandlung sei als „kleiner Fingerzeig“ zu werten, was die Erfolgsaussichten der Klage anbelange, sagte etwa Justizstaatsrat Nikolas Hill am Montag in Hamburg. Das Land sieht den Bund unter anderem gar nicht als zuständig an für die Prämie.

Die Richter wollen die Leistung offenbar von allen Seiten beleuchten. So werden Hamburgs Familiensenator Detlef Scheele (SPD) und Bayerns Familienministerin Emilia Müller (CSU) mit ihren juristischen Vertretern erwartet sowie Verbände wie die Caritas.

Als „Herdprämie“ in der Kritik

Das Betreuungsgeld wird maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag gezahlt. Die Befürworter sehen darin eine Wahl- und Gestaltungsfreiheit für Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder. Kritiker bezeichnen die Leistung dagegen abfällig als „Herdprämie“, die falsche Anreize schaffe und Frauen zu lange vom Arbeitsplatz fernhalte.

Im vierten Quartal 2014 bezogen laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit 386 483 Eltern die Sozialleistung – mit steigender Tendenz. Im Bundeshaushalt 2015 sind etwa 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld veranschlagt.

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