Susanne Schwarz zu Klimaklagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof
: Klimaschutz ist Menschenrecht

Die Schweiz betreibt nicht genug Klimaschutz und verletzt dadurch Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag entschieden.

Es klingt erst mal wie etwas, das ohnehin schon alle wissen: Schließlich sterben jetzt schon jedes Jahr viele tausend Menschen infolge von Hitze. Dürren und Überschwemmungen raffen manche Ernte dahin und machen eine ausreichende und gesunde Ernährung schwieriger und teurer. Die Klimakrise führt zu bedeutsamen Einschränkungen in ganz grundlegenden Bedürfnissen von Menschen. Und Industrieländer wie die Schweiz tun zwar nicht nichts dagegen, aber natürlich deutlich zu wenig. Das ist mehr oder weniger Common Sense.

Aber Common Sense ist vor Gericht nicht alles, wenn nicht sogar fast nichts. Die Menschenrechtskonvention, deren Einhaltung der Menschenrechtsgerichtshof überwacht, stammt aus dem Jahr 1950. Sie erwähnt die Klimakrise entsprechend nicht einmal. Würden die Rich­te­r*in­nen sich überhaupt zuständig fühlen? Das war vor dem Urteil eine berechtigte Sorge. Geklagt hatten die Klimaseniorinnen, eine Gruppe aus etwa 2.000 Schweizerinnen. In der Eidgenossenschaft haben sie sich schon erfolglos durch die Instanzen geklagt. Dass die Straßburger Rich­te­r*in­nen ihnen nun in weiten Teilen recht gegeben haben, ist ein riesiger Erfolg.

Denn es ist überhaupt die erste Klimaklage, die bei den Straßburger Rich­te­r*in­nen Erfolg hat. Zwei weitere wiesen sie am Dienstag ab, allerdings vor allem aus formalen Gründen. Portugiesische Jugendliche hatten mehr als 30 europäische Staaten auf mehr Klimaschutz verklagt, hätten aber nach Ansicht des Gerichts erst die Instanzen in ihrem Heimatland bemühen müssen. Und der Franzose Damien Carême, ehemaliger Bürgermeister des Küstenortes Grande-Synthe, hatte seine Regierung angeklagt. Nur ist er mittlerweile EU-Abgeordneter und in Brüssel wohnhaft – und kann damit laut Gericht nicht mehr als Opfer im Sinne seiner Klage gelten. Das Fazit bleibt also trotz dieser Urteile unangefochten: Klimaschutz ist Menschenrecht.

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