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Klage II

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat Zweifel an einer Vorschrift der neuen Hundeverordnung geäußert. Die untersagt das Halten eines Kampfhundes, wenn der Besitzer in den vo-rausgegangenen fünf Jahren wegen eines Vermögensdeliktes strafrechtlich verurteilt worden war. Für eine Beurteilung des Einzelfalles bestünde kein Raum.

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