Kita-Chaos: Wer zu spät kommt …

Eine Gemeinde im Kreis Osnabrück hat Zuschüsse für eine Krippe zu spät beim Land beantragt - und muss nun selbst zahlen. Damit ist sie nicht allein.

Werden in Niedersachsen nicht alle fertig, bevor der Rechtsanspruch greift: Kitas Bild: dpa

OSNABRÜCK taz | Der Vorsitzende Richter versuchte es im Guten. „Es geht nicht um Wirtschaftsförderung, sondern um unsere Kinder“, so versuchte er, die zwei Vertreterinnen der niedersächsischen Landesschulbehörde zu einem Vergleich zu bewegen. Die ließen sich nicht erweichen: „Es geht“, erklärten sie vielmehr, „um unsere Steuergelder.“

Und so mussten die juristischen Fakten sprechen und das Verwaltungsgericht Osnabrück ein Urteil fällen. Neuenkirchen hat demnach keinen Anspruch auf Landesmittel für 30 neue Krippenplätze und bleibt mit 390.000 Euro auf dem Großteil der Kosten sitzen. Der Grund: Die Gemeinde im Landkreis Osnabrück hatte mit dem Bau der Krippe begonnen, bevor der Antrag auf Zuschüsse bei der Landesschulbehörde einging. Das widerspricht den geltenden Richtlinien.

Der Streit reicht zwei Jahre zurück. Im Februar 2011 begann Neuenkirchen mit der Planung einer neuen Krippengruppe, um dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab August 2013 gerecht zu werden. Im selben Monat beauftragte die Gemeinde einen Architekten. Dieser Vertragsabschluss gilt gesetzlich als Baubeginn. Mit dem tatsächlichen Bau ging es im Mai los. Der Zuschussantrag beim Land kam dagegen erst Anfang August an. Die Landesschulbehörde lehnte die Forderung mit der Begründung ab, dass sie zu spät gestellt worden sei.

In einem ersten Bescheid hatte das Land noch 45.000 Euro für die Ausstattung der Krippe bewilligt. Schon das sei aber guter Wille gewesen, heißt es von der Schulbehörde. Die restlichen 390.000 Euro wurden in einem zweiten Bescheid im Herbst 2011 abgelehnt. Dabei bleibt es auch nach dem Gerichtsverfahren. Da half auch das Argument des Rechtsanwalts der klagenden Gemeinde nicht, dass die Kommunen bundesweit immer wieder explizit aufgefordert worden seien, Krippenplätze zu schaffen.

Warum der Zuschussantrag nicht rechtzeitig abgeschickt worden ist, wurde vor Gericht nicht geklärt. Klar ist, dass im Februar 2011 ein Gemeindemitarbeiter beauftragt worden war, den Antrag wegzuschicken. Das geschah aber nicht. „Es ist scheinbar vergessen worden“, sagt Daniel Schweer, SPD-Fraktionsvorsitzender des Gemeinderates. Samtgemeindedirektor Martin Brinkmann will dazu keinen Kommentar geben.

Die Gemeinde ist nicht die einzige, die sich mit dem Land um Fördermittel für den Krippenbau zofft. Schon Bad Rothenfelde traf sich im Mai mit der Landesschulbehörde vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück. Der Kurort hatte 2011 mit den Bauarbeiten für die Umwandlung einer Kindergarten- in eine Krippengruppe begonnen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gelder aus dem Programm „Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung“ (RIK) ausgelaufen. Als es neue Landesmittel gab, stellte die Gemeinde einen Antrag, der aber abgelehnt wurde. In diesem Fall kam es vor dem Gericht zu einem Vergleich: Die Landesschulbehörde bewilligte 44.000 der geforderten 105.000 Euro, betonte aber, dass es um keinen Präzedenzfall gehe.

Vier weitere Verfahren stehen noch aus. In der emsländischen Stadt Lingen geht es gleich um zwei Krippen und die Frage, ob mit dem Bau tatsächlich zu früh begonnen wurde. Strittig ist in diesen Fällen, ob die Zuschüsse aus dem RIK- oder dem Programm „Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung“ (RAT) kommen. Die Gemeinde Markloh im Landkreis Nienburg/Weser streitet sich mit der Landesschulbehörde, ob ihre neue Krippe einen Neu- oder Umbau gemacht hat. Für ersteren gibt es mehr Geld. Auch Bardowick im Landkreis Lüneburg verklagt das Land. In diesem Fall steht wieder ein verfrühter Baubeginn zur Debatte.

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