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Kirchenasyl zu Ende

■ Kurden dürfen vorerst nicht ausgewiesen werden

Mehmet und Akide M. können das Kirchenasyl in der Habenhausener Simon-Petrus-Kirche verlassen – ohne Angst, aus Deutschland ausgewiesen zu werden. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) hat entschieden, dass die Kurden zunächst wegen ihres psychischen Zustandes nicht in die Türkei ausgewiesen werden dürfen.

Das Paar war im Dezember vergangenen Jahres in der evangelischen Kirchengemeinde in Arsten-Habenhausen untergekommen. Innensenator Bernt Schulte (CDU) hatte mehrmals dagegen protestiert. Nach traumatischen Erlebnissen mit der türkischen Polizei waren die beiden 1996 nach Deutschland geflüchtet. Zunächst lebten sie in einem vom BAFL zugewiesenen Ort im Harz. Dann tauchten sie bei Verwandten in Bremen unter, die Flüchtlingsorganisation „Refugio“ übernahm die therapeutische Behandlung. Als die Abschiebung anstand, nahm sich Pastor Jens Lohse der Kurden an. Gleichzeitig versuchte Anwalt Eberhard Schultz, die Abschiebung von Mehmet und Akide zu verhindern. Begründung: „posttraumatische Belastungsstörungen“. Schultz: „Während ablehnende Bescheide in der Regel wenige Tage benötigen, dauerte es diesmal mehr als ein halbes Jahr, bis die positive Entscheidung kam.“ Zunächst hat das BAFL das Abschiebehindernis für drei Monate akzeptiert. Schultz: „Wir werden gegen den Bescheid klagen, um ein weitergehendes Abschiebungshindernis zu erreichen.“ ksc