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Kinderheim in BrandenburgNeustart braucht einen Neustart

Ein Kinderheim in Brandenburg muss wegen schikanöser Methoden schließen. Dort gab es Isolation und entwürdigende Rituale.

Intensivpädagogisches Projekt „Neustart“ in Jänschwalde Brandenburg Foto: Wolfgang Borrs

Das Bildungsministerium Brandenburg hat dem Kinderheim Neustart in Teilen die Betriebserlaubnis entzogen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung der Heimaufsicht. In der sogenannten intensivpädagogischen Einrichtung des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) Lübben gibt es laut Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) „Mängel mit systemischem Charakter, sodass wir die Betriebserlaubnis entziehen mussten“, wie sie am Mittwoch in Potsdam sagte. Dort stellte sie einen Abschlussbericht über die Prüfung der dortigen Erziehungsmethoden vor.

Die Maßnahmen seien insgesamt als Freiheitsentzug zu werten und hätten einen gerichtlichen Beschluss erfordert. Das gilt für die Aufnahmegruppen 1 und 2 der Einrichtung, in denen eine strenge Isolationsphase praktiziert wurde. „Die Aufsicht ist zum Ergebnis gekommen, die Betriebserlaubnis für diese beiden Gruppen zu entziehen“, so Ernst. Noch deutlicher der Abschlussbericht: „Der Träger besitzt nicht die Zuverlässigkeit, Kinder und Jugendliche mit intensivpädagogischem Förderbedarf in seiner Einrichtung angemessen zu betreuen.“ Die Einrichtung sei nicht bereit oder in der Lage, das Kindeswohl durchgehend zu gewährleisten.

In dem Heim in Jänschwalde waren in vier Gruppen bis zu 30 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren untergebracht. Nach Berichterstattung der taz über schikanöse Erziehungsmethoden – inbesondere in der Aufnahmephase – hatte das Bildungsministerium vergangenen Herbst zunächst einen Aufnahmestopp angeordnet und verschiedene dort angewendete Methoden untersagt. So hatte die Heimaufsicht im Herbst angeordnet, dass es in der Einrichtung keine geschlossenen Türen geben dürfte.

Die Isolationsphase bei Einrichtungseintritt wurde ausgesetzt, mit Milchglasfolie abgeklebte Fenster wurden frei gemacht. Ebenso wurde zuvor festgeschraubtes Mobiliar gelöst, und erniedrigende Fragerituale und ein Chipssystem wurden vorübergehend ausgesetzt. Mehrfach besuchte die Heimaufsicht danach die Einrichtung unangekündigt und befragte Jugendliche, Einrichtungsleitung und Erzieher:innen.

Intensivpädagogik in Brandenburg

Haasenburg Sechs Jahre ist es her, dass nach Recherchen der taz drei Heimen des privaten Betreibers Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen wurde, weil die dortigen Methoden nicht mit dem Kindeswohl vereinbar waren. Der Heimalltag sei von „überzogenen, schematischen und drangsalierenden Erziehungsmethoden geprägt gewesen“, sagte die damalige Jugend­ministerin Martina Münch (SPD) nach Lektüre eines Untersuchungsberichts und entzog die Betriebserlaubnis. Geschlos­sene Heime sollen seither in Brandenburg der Vergangenheit angehören.

Storkow Die taz berichtete kürzlich auch über das problematische Konzept einer anderen Brandenburger Einrichtung in Storkow-Wolfswinkel. Experten wie Holger Ziegler, Professor für Soziale Arbeit an der Universität Bielefeld, beurteilten die beschriebenen Methoden als entwürdigend, entautonomisierend und körperverletzend. Sie erinnerten an überwunden geglaubte Erziehungskonzepte wie die derJugendwerkhöfe der DDR mit teilweise menschenunwürdigen Bedingungen.

Aufs Land Auch Berliner Jugendämter bringen immer wieder Kinder und Jugendliche in Brandenburger Heimen unter: Zu Jahresbeginn 2019 befanden sich laut der Senatsverwaltung für Bildung über 1.200 Berliner Jugendliche in Brandenburger Einrichtungen.

Ethik Der Deutsche Ethikrat hat sich im Jahr 2018 eindeutig zu intensivpädagogischen Konzepten geäußert: „Intensivpädagogische Konzepte sind nicht zu rechtfertigen, weil sie aufseiten des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen zu Ohnmachtserfahrungen und zu äußerer Anpassung aus Resignation führen, sodass die eigentlich verfolgten wohltä­tigen Absichten konterkariert werden.“ (gjo, kaj)

Weitgehend bestätigt

Ein Betreuer in der Einrichtung, der gleichzeitig eine Größe der Identitären Bewegung in Cottbus ist, wurde sofort freigestellt. Ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Cottbus läuft noch. An die taz haben sich mittlerweile neun ehemalige und aktuelle Bewohner:innen gewandt, die über ihre Zeit dort berichteten. Das Bildungsministerium konnte ihre in der taz geschilderten Vorwürfe in eigenen Befragungen mit aktuellen und ehemaligen Bewohner:innen weitgehend bestätigen.

Auch weil die Einrichtung bei erneuten Besuchen weiter ein sanktionierendes Chipsystem aufrechterhielt und eine überarbeitete Teilkonzeption für die Gruppen 1 und 2 nicht überzeugend gewesen sei, sei nun die Betriebserlaubnis widerrufen worden. Weiterbetreiben könne die Einrichtung jedoch ihre Gruppen 3 und 4, wo derzeit noch Jugendliche untergebracht sind. Zudem könnte der ASB einen Betrieb seiner Gruppen mit einem neuen Konzept neu beantragen. Dafür müssten sich allerdings einige Dinge ändern, wie Ernst sagte.

Die Entscheidung des Bildungsministerium sei zu begrüßen, sagte Holger Ziegler, Professor für Sozialarbeit an der Uni Bielefeld. Dennoch mahnte er: „Man muss trotzdem daran erinnern, dass diese Praktiken den Behörden zumindest im Prinzip bekannt waren und für gut befunden wurden.“ Noch im vergangenen Jahr hatte Ministerpräsident Dietmas Woidke (SPD) die Einrichtung besucht und gelobt.

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1 Kommentar

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  • Prof. Ziegler, Zitat: „Man muss trotzdem daran erinnern, dass diese Praktiken den Behörden zumindest im Prinzip bekannt waren und für gut befunden wurden."

    Man darf mit dem nötigen Respekt gegenüber allen Betroffenen diese Aussage konkreter fassen. Ja, das zuständige Jugendamt Spree-Neiße hat davon schon sehr lange gewusst und bis heute fehlt jegliche Reflexion. Der Landrat und die Kontrollinstanz Jugendhilfeausschuss stellen sich ebenfalls nicht ihrer Verantwortung.

    Ja, auch das MBJS steht - wegen der Befugnisse - noch deutlich schlechter da. Denn die Ministerin Ernst hat ein Problem damit, der Öffentlichkeit bspw. mitzuteilen, wann und wie das Heim in Jänschwalde Ost durch den zuständigen Sachbearbeiter T.S. kontrolliert wurde. Ebenso, wie die Konzeption(en) behandelt wurden, welchen Zulassungsstand sie hatte(n) usw.

    Bei der Fülle an unübersehbaren Fakten, die man weder vor Ort übersehen noch überhören kann, muss es im Jugendamt Spree-Neiße und bei der Heimaufsicht personelle Konsequenzen geben.

    Anzumerken ist auch, dass dem teils zuständigen Sachbearbeiter T.S. auch erhebliche Dienstverfehlungen bzgl. des Heims in Storkow-Wolfswinkel zuzuordnen sind. Das muss Konsequenzen haben, ein weiter so wie bisher, geht gar nicht!