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■ KindergeldGrundsatzurteil

Kassel (AP) – Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem jetzt bekanntgegebenen Urteil im schriftlichen Verfahren entschieden, daß das gesetzliche Kindergeld für Kinder aus geschiedenen Ehen dem Elternteil zusteht, der den überwiegenden Unterhalt für die Kinder erbringt. Deshalb wies das Gericht in letzter Instanz die Klage einer Frau und Mutter aus Duisburg ab, der das bisher an sie gezahlte Kindergeld entzogen worden ist, nachdem der Sohn nach dem Abitur zum Vater gezogen ist und während des anschließenden Studiums vom Vater unterhalten wird. (Az:: 10 RKg 2/92)